Sitzung: 22.11.2023 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0651/23
Der Stadtrat hat
am 01. Juni 2022 beschlossen, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird
Vorverhandlungen zum teilweisen Verkauf des „Bildungszentrums Bestehornpark“ mit
dem Träger der Adam-Olearius-Schule zu führen.
Voraussetzungen für
den Verkauf und damit auch für das Führen von Vorverhandlungen sind
a) die Erstellung
einer Abgeschlossenheitserklärung, dass die zu verkaufende Gebäudeteile
eigenständig genutzt werden können und
b) die Ermittlung des
Verkehrswertes gem. § 115 Abs. 1 KVG-LSA.
Die
Abgeschlossenheitserklärung liegt vor und bestätigt die Möglichkeit der
eigenständigen Nutzung der zu verkaufenden Grundstücke.
Mit der Ermittlung des
Verkehrswertes wurde der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in
Sachsen-Anhalt des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
beauftragt.
Das durch den Ausschuss erstellte
Gutachten hat einen Verkehrswert für die
von der Adam-Olearius Schule zum
Kauf beantragten Grundstücke 2.400.000
EUR
zum Ergebnis. Aus der
Anlagenbuchhaltung ergibt sich jedoch ein Buchwert
für die Gebäude und Grundstücke in Höhe von 7.794.712
EUR.
Dieser Betrag stellt
insoweit den vollen Wert dar, zu welchem die Stadt gem. § 115 Abs. 1 KVG-LSA
Grundstücke veräußern darf.
Mit Schreiben vom 11.
Oktober 2023 wurde dem Träger der Adam-Olearius-Schule mitgeteilt, dass sich
der Kaufpreis für die Grundstücke auf 7.794.712 EUR belaufen würde. Daraufhin
wurde der Kaufantrag zurückgezogen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dass die
Vorverhandlungen zum teilweisen Verkauf des Bildungszentrums Bestehornpark an
den Träger der Adam-Olearius-Schule gescheitert sind und die im
Verkehrswertgutachten benannten und mit insgesamt 2,4 Mio. EUR bewerteten Teile
nicht verkauft werden.