Gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA besteht die gesetzliche Verpflichtung, für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung 2025 enthält die Festsetzung
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des Haushaltsplans mit den in § 100 KVG LSA genannten
Bestandteilen;
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der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung);
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der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;
-
des Höchstbetrages der Liquiditätskredite.
Sie kann gemäß §
100 Abs. 3 KVG LSA weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge und
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, den Stellenplan für das
Haushaltsjahr und das Haushaltskonsolidierungskonzept beziehen.
Dementsprechend enthalten
die §§ 6 und 7 der Haushaltssatzung Regelungen zum Erfordernis einer
Nachtragshaushaltssatzung sowie zur Investitionstätigkeit.
Die Hebesätze
für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer werden gesondert in der
Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für
das Jahr 2025 festgesetzt, somit bedarf es gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA
keiner Festsetzung in der Haushaltssatzung 2025.
Da der in der
Haushaltssatzung vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite auch im Haushaltsjahr
2025 ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im
Finanzplan übersteigt, bedarf die Haushaltssatzung nach § 110 Abs. 2 KVG LSA
der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises.
Es wird in diesem
Zusammenhang darauf hingewiesen, dass gemäß § 102 Abs. 3 KVG LSA die
Kommunalaufsichtsbehörde beginnend mit der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2025 die Genehmigung solange zurückzustellen hat, bis der
prüffähige Jahresabschluss des Vorvorjahres, also des Jahres 2023, dem
Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben worden ist.
Es ist daher
erst im Laufe des 3. Quartals 2025 davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht
die Genehmigung erteilen wird.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Aschersleben
für das Haushaltsjahr 2025.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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