Ein Leitbild beschreibt kurz und prägnant langfristige und strategische Gesamtziele (Visionen) und Handlungsgrundsätze der Stadt und die wesentlichen Orientierungen für die Art und Weise ihrer Umsetzung (Werte).

 

Es enthält keine unmittelbaren Anweisungen, sondern beschreibt im kommunalen Bereich den Rahmen für ein konkretes politisches, wie verwaltungsseitiges Handeln.

 

Die Stadt Aschersleben hat bereits seit April 2002 ein Leitbild, das im Jahr 2010 aktualisiert wurde. Ergänzend zum Leitbild 2010 wurde 2011 ein Leitbild zum demografischen Wandel für Aschersleben entwickelt. In diesem Leitbild „Demografischer Wandel“ werden für die Bereiche, die in Aschersleben vom demografischen Wandel betroffen sind, Handlungsgrundlagen gegeben. Danach stellt sich Aschersleben dem demografischen Wandel und wird diesen im Rahmen der Stadtentwicklung aktiv steuern.

 

Das Leitbild 2010 der Stadt Aschersleben und die damit verbundenen Ziele der Stadt Aschersleben waren für den Zeitraum 2010 – 2020 ausgelegt. Auf Grund der konkreten Entwicklungen und neuen Herausforderungen, die die Stadt Aschersleben in den letzten Jahren in allen wesentlichen Bereichen erfahren hat, ist eine Neuausrichtung und somit eine Anpassung des bestehenden Leitbildes erforderlich. Es handelt sich dabei um die nachfolgenden Punkte:

 

 Wesentliche Änderungen im Leitbild 2025 ist die Neuaufnahme des Nachhaltigkeitsaspekts,              
 die Berücksichtigung des Behördenstandorts sowie die stabilisierende Bevölkerungszahl von
 26.000 Einwohnern. Erläuterungen sind der ANLAGE 4 dazu zu entnehmen.

 

Das Leitbild Demografischer Wandel der Stadt Aschersleben (ANLAGE 3) genügt auch den aktuellen Entwicklungen und wird ohne Änderungen fortgesetzt.

 

 Die sich aus dem Leitbild der Stadt Aschersleben 2025 ergebenden konkreten Maßnahmen „Ziele der Stadt Aschersleben für den Zeitraum von 2025 bis 2035“ sind dieser Beschlussvorlage als ANLAGE 2 beigefügt.

 

 


Zuständigkeit: § 45 Abs. 1 KVG LSA

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)     Der Stadtrat beschließt das in der ANLAGE 1 beigefügte „Leitbild der Stadt Aschersleben   2025“.

 

2)     Der Stadtrat wird jährlich über die Umsetzung der aus dem „Leitbild der Stadt Aschersleben  2025“ entwickelten „Ziele der Stadt Aschersleben für den Zeitraum 2025 bis 2035“ unterrichtet.

 

3)     Das bisherige Leitbild 2010 der Stadt Aschersleben und der dazugehörige Beschluss Nr. 161/10 „Leitbild der Stadt Aschersleben“ vom 08. September 2010 (Beschlussvorlage V/0197/10) ergänzt durch Änderungsantrag Nr. 28/10 vom 01. Dezember 2010 wird aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:

1 Leitbild der Stadt Aschersleben 2025

2 Änderungen zum Leitbild der Stadt Aschersleben 2010

3 Ziele der Stadt Aschersleben 2025 – 2035

4 Leitbild Demografischer Wandel 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

.