Es enthält keine
unmittelbaren Anweisungen, sondern beschreibt im kommunalen Bereich den Rahmen
für ein konkretes politisches, wie verwaltungsseitiges Handeln.
Die Stadt Aschersleben hat bereits seit
April 2002 ein Leitbild, das im Jahr 2010 aktualisiert wurde. Ergänzend zum
Leitbild 2010 wurde 2011 ein Leitbild zum demografischen Wandel für
Aschersleben entwickelt. In diesem Leitbild „Demografischer Wandel“ werden für
die Bereiche, die in Aschersleben vom demografischen Wandel betroffen sind,
Handlungsgrundlagen gegeben. Danach stellt sich Aschersleben dem demografischen
Wandel und wird diesen im Rahmen der Stadtentwicklung aktiv steuern.
Das Leitbild 2010
der Stadt Aschersleben und die damit verbundenen Ziele der Stadt Aschersleben
waren für den Zeitraum 2010 – 2020 ausgelegt. Auf Grund der konkreten
Entwicklungen und neuen Herausforderungen, die die Stadt Aschersleben in den
letzten Jahren in allen wesentlichen Bereichen erfahren hat, ist eine
Neuausrichtung und somit eine Anpassung des bestehenden Leitbildes erforderlich.
Es handelt sich dabei um die nachfolgenden Punkte:
Wesentliche
Änderungen im Leitbild 2025 ist die Neuaufnahme des Nachhaltigkeitsaspekts,
die Berücksichtigung des
Behördenstandorts sowie die stabilisierende Bevölkerungszahl von
26.000 Einwohnern. Erläuterungen sind
der ANLAGE 4 dazu zu entnehmen.
Das Leitbild
Demografischer Wandel der Stadt Aschersleben (ANLAGE 3) genügt auch den
aktuellen Entwicklungen und wird ohne Änderungen fortgesetzt.
Die sich aus dem Leitbild der Stadt
Aschersleben 2025 ergebenden konkreten Maßnahmen „Ziele der Stadt Aschersleben
für den Zeitraum von 2025 bis 2035“ sind dieser Beschlussvorlage als ANLAGE 2
beigefügt.
Zuständigkeit: § 45 Abs. 1 KVG LSA
Beschlussvorschlag:
1) Der Stadtrat beschließt das in der
ANLAGE 1 beigefügte „Leitbild der Stadt Aschersleben 2025“.
2) Der Stadtrat wird jährlich über die
Umsetzung der aus dem „Leitbild der Stadt Aschersleben 2025“ entwickelten „Ziele der Stadt
Aschersleben für den Zeitraum 2025 bis 2035“ unterrichtet.
3) Das bisherige Leitbild 2010 der Stadt
Aschersleben und der dazugehörige Beschluss Nr. 161/10 „Leitbild der Stadt
Aschersleben“ vom 08. September 2010 (Beschlussvorlage V/0197/10) ergänzt durch
Änderungsantrag Nr. 28/10 vom 01. Dezember 2010 wird aufgehoben.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
1 Leitbild der Stadt Aschersleben 2025
2 Änderungen zum Leitbild der Stadt Aschersleben 2010
3 Ziele der Stadt Aschersleben 2025 – 2035
4 Leitbild Demografischer Wandel
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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