Die derzeit gültige Sportstättennutzungssatzung wurde letztmalig mit
Beschluss des Stadtrates vom am 22. Juni 2011 geändert und trat zum 01. August
2011 in Kraft.
Seither hat sich insbesondere geändert:
a)
zum 01. Januar 2013 trat das Gesetz über die Förderung
des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz) in Kraft,
b)
von den in der Satzung genannten Sportstätten sind
einige nicht mehr in Nutzung, andere sind hinzugekommen und
c)
die für die Berechnung zugrunde gelegten Kosten haben
sich wesentlich erhöht.
Aus den
genannten Gründen war die Satzung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Der Umfang der Anpassungen macht es erforderlich eine neue Satzung zu
erstellen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Nutzungs-
und Gebührensatzung für die Sportstätten (Sportstättennutzungssatzung) der
Stadt Aschersleben.
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Herr
Schütze |
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