Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in den Ortsteilen der Stadt Aschersleben (Friedhofsgebührensatzung - Ortsteile)
Vorlage
VII/0639/23
Aktenzeichen
BWH
Art
Beschlussvorlage

Das KAG-LSA und § 25 Abs. 1 BestattG-LSA ermächtigen die Gemeinden für die Nutzung ihrer Einrichtungen Benutzungsgebühren zu erheben. Diese sind innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von höchstens drei Jahren jeweils neu zu kalkulieren
(§5 Abs. 2b Satz 1 KAG LSA).

 

Zur Erfüllung dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof, der seine Tätigkeit mit Wirkung vom 01.01.1998 aufgenommen hat.

 

In Anwendung der kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Vorgaben (Dreijahreszeitraum) wurde die Gebührenkalkulation im ersten Halbjahr 2023 für die Jahre 2024 bis 2026 erarbeitet. Diese neu kalkulierten Gebühren sind vom Stadtrat der Stadt Aschersleben im laufenden Jahr zu beschließen, um ab dem 01.01.2024 in Kraft treten zu können. Dabei werden auch für den kommenden Kalkulationszeitraum kostendeckende Friedhofs- und Bestattungsgebühren zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

Für die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten unterliegt der BWH als öffentlich-rechtliches Dienstleistungsunternehmen den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA). Insbesondere ist dabei auf die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips zu achten. Aus diesem Grund bildet der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) 2022 die Grundlage der Kostenermittlung.

 

Da sich bei der Einzelkalkulation der Gebühren für die Ortsteile keine signifikanten Gebührenspreizungen ergeben haben und um bei zukünftigen Investitionen auf den Ortsteilfriedhöfen für Gebührenstabilität zu sorgen, wurden bei der vorliegenden Kalkulation alle Friedhöfe zusammengefasst und einheitliche Gebühren für alle Ortsteilfriedhöfe ermittelt.

 

In der Anlage 2 ist die aktuelle Kalkulation zur Ermittlung der Gebühren dieser Satzung beigefügt.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Friedhöfe in den Ortsteilen der Stadt Aschersleben (Friedhofsgebührensatzung – Ortsteile)

Anlage 2:         Gebührenverzeichnis (Anlage zur Satzung)

Anlage 3:         Gebührenkalkulationen für die Ortsteil-Friedhöfe


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in den Ortsteilen der Stadt Aschersleben (Friedhofsgebührensatzung – Ortsteile);

 

2.      die sich aus der vorangehenden Kalkulationsperiode ergebende Unterdeckung wird nicht ausgeglichen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: