Am 29. 11. 2023 soll vom Stadtrat die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Aschersleben einschließlich des Haushaltsplans beschlossen werden.

 

Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2025 geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

 

Da diese gesetzliche Vorgabe im Haushaltsjahr 2024 nicht erreicht werden wird, ist gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen mit dem Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben zu erreichen.

 

Da zudem auch im Haushaltsjahr 2024 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der Genehmigungsgrenze wiederherzustellen.

 

Diesen gesetzlichen Vorgaben soll mit der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.

 

 


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Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2024 – 2032.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, bei eventuellen Änderungen zur Haushaltssatzung 2024 das Konsolidierungskonzept entsprechend dem Beschluss zur Haushaltssatzung zahlenmäßig anzupassen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: