Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der
Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch
die Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft
mbH zum 31.12.2022 von der DOMUS AG Berlin, Zweigniederlassung Hannover. Es
wurde gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die
Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 8.
Mai 2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In der Aufsichtsratssitzung am 29. Juni 2023 wurde der Prüfbericht zum
Jahresabschluss per 31.12.2022 vom Wirtschaftsprüfer erläutert und vom
Aufsichtsrat mit der Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung
weitergeleitet.
Zum Geschäftsjahr 2022:
Entsprechend des Gesellschaftszwecks umfasste die Geschäftstätigkeit im
Berichtsjahr überwiegend die Bereitstellung von Wohnraum für breite
Bevölkerungsschichten in Abstimmung mit dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt
Aschersleben. Ziel ist eine weitere Stärkung der Kernstadt. Dabei werden neben
eigenen Verwaltungseinheiten auch Wohnungen, Gewerbe und Garagen für Dritte
bewirtschaftet. An der Peripherie liegende Wohngebiete als grüne und erholsame
Zentren werden dabei nicht vernachlässigt. Aschersleben soll als Mittelzentrum
und lebenswerte Stadt wahrgenommen und nachhaltig weiterentwickelt werden.
Durch die Gesellschaft wurden zum Bilanzstichtag 4.778 Vertragseinheiten
bewirtschaftet. Darunter
befinden sich 2.882 eigene Wohnungen und 75
Gewerbeeinheiten. Insbesondere in der Innenstadt war die AGW so wie auch im
Vorjahr 2021 sehr aktiv — ein Hauptaugenmerk lag wie in den vergangenen Jahren
auf der Hohen Straße. In der Hohen Straße 19 und 21 begannen die Vorbereitungen
für die Rekonstruktion der Gebäude. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2024
geplant. Weiterhin wurden die Wohnungen im Neubau „Liebenwahnscher Plan 11“ an
die Mieter übergeben.
Mit der Fertigstellung des Neubaus im Quartier „Vor dem Wassertor“ konnte
auch dieses Projekt abgeschlossen werden. Es entstanden acht Wohnungen, welche
weitestgehend CO2-neutral mit Energie versorgt werden. Erreicht wird
dies mit einer Photovoltaikanlage und dem Heizen mit Strom über leistungsfähige
Wärmepumpen. Damit ist auch eine ca. 50%ige autarke Energieversorgung möglich.
Aufgrund der Planungssicherheit bei der Energieversorgung wurden in diesem
Bereich Pauschalmietverträge abgeschlossen, die eine für fünf Jahre
festgesetzte Inklusivmiete garantieren.
In einem zweiten energieautarken Projekt der AGW in der „Kopernikusstraße
10-16“ begann im Jahr 2022 die Sanierung. Zum Ende des Jahres waren die
Rohbauarbeiten fertiggestellt und es konnte mit dem Innenausbau begonnen
werden. Die Mietverträge für die Wohnungen wurden bereits geschlossen. Die mittlerweile
hier entstandenen Wohnungen entsprechen einem noch höheren energiesparenden Standard
als im Projekt „Vor dem Wassertor“.
Die Erfahrungen aus diesen Bauvorhaben sind Ansporn auf diesem Weg,
Gebäude zu entwickeln, weiterzumachen. So wird das Gebäude „Kopernikusstraße
2-8“ als nächstes zurückgebaut und nach dem Vorbild der „Kopernikusstraße
10-16" umgebaut. Auch die „Keplerstraße 4-10“ soll in ähnlicher Art und
Weise zukunftsorientiert saniert werden. Hauptziel bleibt, ein attraktives
Wohnumfeld mit Freizeit- und Erholungsflächen im „Mehrgenerationenstil“ zu
gestalten. Die gute Anbindung an die Infrastruktur, aber auch die Zentrumsnähe
sind viel gefragte Marktmerkmale potenzieller Mieter. So kann es gelingen, in
Zeiten hoher Verbraucherpreise zum einen den Energiebedarf aus fossilen Trägern
zu reduzieren. Zum anderen wird durch die Pauschalmiete eine feste
Planungsgröße für die Mieter gewährleistet.
Zum Prüfbericht:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist
zum Stichtag 31.12.2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. 843 Tsd. EUR aus
(Vorjahr Jahresüberschuss ca. 839 Tsd. EUR).
Das Jahresergebnis erhöhte sich um 3,6
Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der
Verbesserung des neutralen Ergebnisses von + 516,5 Tsd. EUR sowie der
Verminderung der Steuern vom Einkommen und Ertrag von – 15,5 Tsd. EUR, dem eine
Verminderung des Betriebsergebnisses (- 532,0 Tsd. EUR) entgegenwirkt.
Gestiegenen Sollmieten inklusive der Pachten für Stellplätze etc. sowie erhöhte
Umlagen aus Betriebskosten abzüglich Mietminderungen und Erlösschmälerungen
führten zur Erhöhung der Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung von + 623,8
Tsd. EUR.
Die Leerstandsquote ist leicht
gestiegen und beträgt zum Stichtag 31.12.2022 8,08 % (2021 7,03%). Zum
Bilanzstichtag waren 233 Wohnungen (2021 _ 203 WE) nicht vermietet.
Die Umsatzerlöse aus der
Hausbewirtschaftung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 623,8 Tsd. EUR
erhöht. Der Anstieg resultiert aus gestiegenen Sollmieten und Pachten der
Stellplätze sowie erhöhten Umlagen aus Betriebskosten.
Die Durchschnittsmiete
(Netto-Kaltmiete) stieg 2022 auf 4,91 EUR/m² gegenüber 2021 _ 4,71 EUR/m².
Die gegenüber dem Vorjahr leicht
gesunkene Eigenkapitalquote, einschließlich Sonderposten von 60,3% (Vorjahr
62,9 %) ist immer noch als sehr gut einzuschätzen.
Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten aufgrund dauerhafter
Wertminderung in Höhe von 100 Tsd. EUR.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr und bis zum
Prüfungszeitpunkt (8. Mai 2023) jederzeit gegeben.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und
der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine
Beanstandungen.
Das sehr gute Jahresergebnis der Gesellschaft ermöglicht eine Ausschüttung
und damit einen positiven Beitrag für den Haushalt der Stadt. Es wurde vom
Aufsichtsrat vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 375 Tsd. EUR zur
Ausschüttung an die Gesellschafterin zu leisten. Damit wird jedoch der
Planansatz für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 400 Tsd. EUR um 25 Tsd. EUR
unterschritten.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022
der Ascherslebener Gebäude – und Wohnungsgesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2022
der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen,
b) dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen,
c) den
Geschäftsführer Herrn Mike Eley für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten und
d) dafür zu stimmen, dass vom
Jahresüberschuss 375.000,00 EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 467.804,42
EUR dem Posten „Andere Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.
4651000 Erträge von
Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 375.000
EUR |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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