Im Plangebiet
wurden bis 1990 20 Einfamilienhäuser errichtet. Seit 1991 wurden auf der
Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) 31 weitere EFH gebaut. Nach
der Analyse von vorhandenen Baulücken könnten weitere 10 Standorte nach § 34
BauGB beurteilt und genehmigt werden. Im Jahr 2019 wurde im Plangebiet der
Lerchenweg grundhaft ausgebaut.
Deshalb besteht
kein Bedarf, diese weitere Ergänzung der Bebauung durch einen Bebauungsplan
städtebaulich zu begleiten und zu lenken. Außer dem Aufstellungsbeschluss
wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt.
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Oberbürgermeister
Anlagen: Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Das
Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 „Reines Wohngebiet – Hinter
dem Krankenhaus“ in Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung
vom 18.03.1992 (Beschluss – Nr. 295/92) wird aufgehoben.
- Der
Beschluss zur Einstellung des Verfahrens betrifft folgende Flurstücke:
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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