Betreff
Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 11 "Reines Wohngebiet - Hinter dem Krankenhaus" in Aschersleben
Vorlage
VII/0538/23
Aktenzeichen
61-21.11/fi
Art
Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aschersleben hat am 18.03.1992 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11„Reines Wohngebiet – Hinter dem Krankenhaus“ mit einer Fläche von 7,0 ha beschlossen. Bei der Aufstellung wurde ein erheblicher Wohnbedarf unterstellt, denn in der Nachwendeeuphorie sollte die Einwohnerzahl der Stadt auf 40.000 wachsen. Diese Entwicklung ist nicht eingetreten. Die Einwohnerzahl der Kernstadt Aschersleben reduzierte sich in diesem Zeitraum von 33.399 EWO auf 21.111 EWO im Jahr 2021. Vielmehr wurden im Rahmen des Stadtumbaus seit dem Jahr 2000 ca. 1.900 Wohnungen abgerissen, um den Leerstand an Wohnraum zu reduzieren.

Im Plangebiet wurden bis 1990 20 Einfamilienhäuser errichtet. Seit 1991 wurden auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) 31 weitere EFH gebaut. Nach der Analyse von vorhandenen Baulücken könnten weitere 10 Standorte nach § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden. Im Jahr 2019 wurde im Plangebiet der Lerchenweg grundhaft ausgebaut.

Deshalb besteht kein Bedarf, diese weitere Ergänzung der Bebauung durch einen Bebauungsplan städtebaulich zu begleiten und zu lenken. Außer dem Aufstellungsbeschluss wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: Übersichtsplan


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 „Reines Wohngebiet – Hinter dem Krankenhaus“ in Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom 18.03.1992 (Beschluss – Nr. 295/92) wird aufgehoben.
  2. Der Beschluss zur Einstellung des Verfahrens betrifft folgende Flurstücke:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: