Östlich der Stadt Aschersleben befindet sich am Flusslauf der Wipper
gelegen die zu den Ringhotels gehörende „Villa Westerberge“.
Die 1906 errichtete Industriellenvilla wurde bis 1989 als Kinderheim
genutzt und nach einem umfangreichen Umbau seit 1994 als Seminargebäude mit
Hotel- und Restaurantbetrieb genutzt. Im Jahr 2003 wurde die Villa bereits um
ein Wellnessgebäude ergänzt. Auf dem Grundstück gibt es zudem noch ein kleines
Gehöft mit Stallgebäuden, Garagen und einer Voliere; in der Mitte des
Hotelgrundstücks befindet sich ein Teich, um den sich die Baulichkeiten
gruppieren.
Um die Wirtschaftlichkeit des Hotelbetriebs zu erhöhen bzw. weiterhin
gewährleisten zu können und das Hotel in seiner für die Region wichtigen
Qualität im touristischen und kommunalen Bereich weiterentwickeln und festigen
zu können, planen die Betreiber eine spürbare Erweiterung der
Beherbergungskapazitäten von derzeit 28 auf 59 Zimmer. Dies soll durch einen
freistehenden, in den Hang gebauten Neubau zwischen dem Gehöft und der Villa
erreicht werden. In seiner Höhe soll sich der Neubau der Villa unterordnen, in
seiner modernen Gestalt aber nicht in formaler gestalterischer Konkurrenz zu
ihr erscheinen. Der nach dem Krieg errichtete nördliche Anbau wird dabei
weitestgehend zurückgebaut, so dass die Villa als Solitär in ihrem
ursprünglichen Erscheinungsbild wieder sichtbar wird. Das Gehöft soll bei weitestgehender
Wahrung seiner derzeitigen Gestalt zu Ferienwohnungen umgebaut werden. Die
Voliere am westlichen Grundstücksrand soll nach Möglichkeit zu einem Außencafé
für Tagesgäste umgewandelt werden. Auf dem Plateau südlich des Hotels ist,
geschützt durch den Baumbewuchs am Hang, ein freistehendes, eingeschossiges
hölzernes Saunagebäude geplant.
Eine Voraussetzung für das Vorhaben ist die Erarbeitung eines
Bebauungsplanes. In dem Zusammenhang muss der Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren geändert werden, da die beabsichtigten Festsetzungen des
Bebauungsplanes derzeit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
entsprechen, der bislang lediglich für einen Teil des Hotelgrundstückes eine
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Seminarhotel Westerberge‘ darstellt.
Seitens der Vorhabenträgerin wird mit Schreiben vom 25.08.2021 die
Durchführung der Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Hotels beantragt.
Mit dem Planverfahren beider Pläne soll das Berliner Planungsbüro ‚TOPOS
Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung‘ (www.topos-planung.de) betraut
werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Antrag der ArinBurdaArchitekten
namens der Mauerstraße 68-88 Berlin
GmbH & Co. KG auf Aufstellung des Bebauungsplanes
- Geltungsbereich
des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 23 „Sondergebiet – Villa
Westerberge“
- Entwurf
des städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes
Der
Stadtrat beschließt:
1. Für das
Gebiet der Flurstücke 76 (Teilfläche), 84, 85, 101, 108 (Teilfläche) und 197
der Flur 13 sowie das Flurstück 47 der Flur 90, allesamt in der Gemarkung
Aschersleben gelegen, soll der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 23 „Sondergebiet – Villa Westerberge“
aufgestellt werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,83 ha.
Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
2. Zur
Übernahme der Kosten durch die Vorhabenträgerin und zur Haftungsfreistellung
der Stadt Aschersleben soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3
abgeschlossen werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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