Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2020 der OptimAL GmbH
Vorlage
VII/0329/21
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist 100%-ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.

 

Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2020 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WRT Revision und Treuhand GmbH“ Halle/Saale. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 30. Juni 2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung am 12. Oktober 2021 ist der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 auf der Tagesordnung und wird vom Wirtschaftsprüfer vorgestellt und erläutert.

 

Zum Geschäftsverlauf:

 

Das Geschäftsjahr 2020 wurde mit einem Jahresüberschuss von 42.480,19 EUR abgeschlossen (im Vorjahr Überschuss von ca. 4 Tsd. EUR).

 

Das gesamte Geschäftsjahr war sehr stark durch die Einflüsse der Corona-Pandemie geprägt. Im Zeitraum 16.03. bis 31.05.2020 und 02.11. bis 31.05.2021 musste das Ballhaus den Geschäftsbetrieb komplett einstellen. Alle Bereiche waren davon betroffen. Je nach den Bestimmungen der Eindämmungsverordnungen waren die Einrichtungen des Ballhauses eingeschränkt oder gar nicht nutzbar. Die Zeit der Stilllegung wurde genutzt, um in allen Bereichen Renovierungsarbeiten durchzuführen. Notwendige Wartungsarbeiten und ein Großteil der geplanten Reparaturarbeiten wurden in den Zeitraum der Schließung gelegt.

 

Die OptimAL GmbH ist Ihren Vertragspflichten zur Übernahme der Unterhaltungskosten und der Durchführung sämtlicher Wartungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen und Ausbesserungen am Grundstück, Gebäude und allen dazugehörigen Anlagen nachgekommen und hatte somit das Objekt stets in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand erhalten.

 

Dank der Fortzahlung der Zuschüsse durch die Gesellschafterin und Ausschöpfung staatlicher Hilfsmaßnahmen konnten die laufenden Betriebskosten gedeckt werden. Ein Teil der Personalkosten wurde durch Kurzarbeitergeld gedeckt. Der im Geschäftsjahr, durch Beschluss des Stadtrates im November 2020 festgelegte und gezahlte Sonderzuschuss für Betriebskosten und Investitionen in Höhe von 70 TEUR, wird auf das Geschäftsjahr 2021 vorgetragen.

 

Der Betriebskostenzuschuss der Stadt als wesentlicher Posten der sonstigen betrieblichen Erträge und der Zuschuss für die Nutzung sind im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um ca. 8.000 EUR auf 482.000 EUR gesunken. Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die Umsatzerlöse allein nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren. Nach wie vor ist der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig.

 

 

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 13 Angestellte. Darüber hinaus waren

durchschnittlich 2 Aushilfskräfte in der Gesellschaft tätig.

 

Die Vermögens- und Kapitalstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert. Durch die stichtagsbedingte Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 45 Tsd. EUR und damit verbundener Erhöhung der Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote von 68,5 % auf 65,2 % gesunken. Eine Eigenkapitalquote von 65,2 % ist immer noch als gut zu bewerten.

 

Die Liquidität war durch den Betriebskostenzuschuss der Gesellschafterin jederzeit gewährleistet. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag um ca. 55 Tsd. EUR (+1,7%).

 

Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 81 Tsd. EUR bzw. 24,8% erhöht und beträgt nunmehr 408,0 Tsd. EUR.

 

Die positiven Jahresergebnisse der vergangenen vier Jahre führten zum Abbau des Verlustvortrages, der in den Vorjahren entstanden war. Dieser beträgt zum Bilanzstichtag noch ca. 258,7 Tsd. EUR.  (im Vorjahr 301,2 Tsd. EUR)

 

Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2020 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 

 

 

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der OptimAL GmbH


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“, Halle/Saale geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2020 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12. 2020 festzustellen,

 

b)         den Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten und

 

c)         dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 42.480,19 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.5315000

Zuschüsse an verbundene Unternehmen (2020)

482.000 EUR

70.000,- EUR Sonderzuschuss     

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: