Betreff
Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des Landesradverkehrsnetzes (LRVN) 2020
Vorlage
VII/0261/20
Aktenzeichen
61-13.36/fi
Art
Beschlussvorlage

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben vom 27.10.2020 die Kommunen des Landes eingeladen, sich zum ersten Entwurf des landesweiten Radverkehrsnetzes zu beteiligen.

Auf Basis zuvor erstellter Kriterien wurde ein landesweites Netz für Radverkehrsanlagen definiert, wobei ebenso die Qualität vorhandener Anlagen bzw. das Fehlen von Radverkehrsanlagen abschnittsweise dargestellt wurden.

Zu diesen Abschnitten konnten sich die Kommunen bis zum 11.12.2020 über eine Online - Plattform beteiligen und auch alternative Linienführungen benennen.

Eine Stellungnahme konnte dabei nur zu bereits dargestellten Abschnitten abgegeben werden. Vorschläge für zusätzliche Trassen müssen sich auf bestehende Trassen beziehen, weshalb keine neuen Zielorte definiert werden konnten.

Im Rahmen des kommunalen Beteiligungsverfahrens äußert sich die Stadt Aschersleben zu folgenden Sachverhalten:

-          Vernetzung der Stadt Aschersleben mit den umliegenden Ortsteilen und Nachbargemeinden auch über alternative Trassenführungen und Benennung neuer Zielorte

-          Verbesserung der Trassenführung zwischen bereits anerkannten Zielorten

-          Verbesserung der Qualität bereits erfasster Radverkehrsanlagen


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

-          Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des LRVN 2020


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss beschließt:

Der in der Anlage beigefügte Wortlaut der Stellungnahmen der Stadt Aschersleben zum Entwurf des LRVN 2020 vom Dezember 2020 wird bestätigt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: