1.
Ausgangslage
Der Antragsteller möchte nach der Geburt von Zwillingen
sein Wohnhaus für zusätzliche Kinderzimmer erweitern. Hierfür soll das
Elternschlafzimmer in einen Anbau verlegt werden.
Auf Grund des Grundstückszuschnittes verringert sich im
Bereich des geplanten Anbaus die überbaubare Grundstücksfläche deutlich
gegenüber der restlichen Grundstücksfläche. Die restliche Grundstücksfläche ist
durch die notwendige Zufahrt mit Carport bereits belegt. Vom Antragsteller wird
der Anbau daher auf der Ostseite geplant und muss dort das Baufenster um 1,4m
überschreiten.
Für eine Baugenehmigung wäre eine Befreiung von des Festsetzungen des
Bebauungsplanes zu erteilen, da Ausnahmen im Bebauungsplan nur für kleine
Treppenhäuser aber nicht für Aufenthaltsräume geregelt sind.
Gemäß
der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben ist für eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes der Beschluss des Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschusses notwendig. Die endgültige Entscheidung liegt beim
Salzlandkreis als Baugenehmigungsbehörde.
Solch eine Befreiung kann gemäß §31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich
vertretbar ist. Grundzüge der Planung finden regelmäßig Ausdruck in
Festsetzungen von Baufenstern und sowohl der Art als auch des Maßes der
baulichen Nutzung. Zur Beurteilung, ob eine Festsetzung einen Grundzug einer
Planung darstellt, ist auch die Begründung des Bebauungsplanes heranzuziehen.
Unter Würdigung der Begründung - hier vor Allem die städtebauliche Gestaltung -
kann u.U. einer Befreiung zugestimmt werden.
Unter Punkt 5.6.3 auf Seite 17
der Begründung ist als Grund für die Festlegung der Baufenster die
Notwendigkeit von zusätzlichen Regenrückhaltebecken genannt. Allein hieraus
ergibt sich der ungünstige Grundriss des antragsgegenständlichen Grundstückes.
Für Treppenräume und überdachte Hauseingänge sind zudem Ausnahmen von
der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Die festgesetzten Baufenster sind
daher nicht in jedem Fall zwingend zu beachten sondern erlauben eine gewisse
Flexibilität.
Mit Blick auf den Bestand im Zeisigweg ist erkennbar, dass ein geringes
Verlassen der Baufenster die städtebauliche Ordnung nicht gefährdet. Hier sind
zahlreiche vor Beschluss des Bebauungsplanes errichtete Wohnhäuser in gleichem Maße
aus dem Baufenster heraus getreten.
Die Erweiterung des Gebäudes auf ein Maß, das im direkten Umfeld von
vielen Bestandsgebäuden bereits erreicht wurde und der Umstand, dass das
Grundstück wegen eines nachträglich errichteten Rückhaltebeckens einen ungünstigen Zuschnitt erhalten hat, erlauben es, eine
Befreiung von den festgesetzten Baufenstern zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
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Auszug
Antragsunterlagen Bauantrag Rotkehlchenweg 19
-
Auszug
aus der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 05 „Wohngebiet – Wolfsberg“ TG VII,
VIII, XI
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschuss beschließt:
1. In seiner Sitzung am 18.03.2020 die Befreiung von der Festsetzung des Baufensters des Bebauungsplanes Nr. 05 „Wohngebiet - Wolfsberg“ TG VII, VIII, XI für den südöstlichen Teil des Grundstückes Rotkehlchenweg 19 wird genehmigt.
2. Für den Bauantrag Rotkehlchenweg 19, Errichtung eines Anbaus an ein Einfamilienhaus wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß §36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erteilt, dass keine weiteren Flächen außerhalb der festgesetzten Baugrenze in Anspruch genommen werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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