1. Ausgangslage
Gemäß §1 Abs. 7 BauGB sind
die in den Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf
Morgen“ geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
Dazu prüft der Stadtrat
Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten
Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.
Das Prüfergebnis ist im
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ zu
berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwender
bzw. Behörden ist in §3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geregelt.
Der Stadtrat der Stadt
Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und Behörden abschließend geprüft.
Die Stadt Aschersleben
beschließt den Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ in
Aschersleben in der vorliegenden Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung,
das heißt als Ortsrecht.
Für die Rechtskraft des
Bebauungsplans Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ ist die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.
Zur Übernahme der Kosten für
die Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes soll mit dem privaten
Vorhaben- und Erschließungsträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen
werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
-
Abwägungsdokumentation
zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“
-
Bebauungsplan Nr. 17
„Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ Teil A (Planzeichnung), Textliche
Festsetzungen (Teil B) und Begründung
-
V+E-Plan
Beschlussvorschlag:
1.
In seiner Sitzung am 15.05.2019 über die abschließende Abwägung zu den
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden gemäß Abwägungsdokumentation in
der Anlage
a. Die Bedenken
aus der Stellungnahme
- des
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr S.
2
- des
Landesverwaltungsamtes, Referat Immissionsschutz S. 5
- der
Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg S.
6-7
- des
Landesamtes für Geologie und Bergwesen S.
11
- des
Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie LSA S. 14-15, 17
- der Deutsche
Telekom Technik GmbH S.
18-19
- der Ascanetz S.
20-21
- des
Salzlandkreises S.
24-27
- der
Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH S.
30
zu
berücksichtigen bzw. zu beachten und
b. Die
Beschlussempfehlungen zu den Zurückweisungen der Bedenken
- des
Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie LSA S. 14,
Strich
3 u. 4
- des
Salzlandkreises S.
24
zu
billigen.
Die Anlage
ist Bestandteil des Beschlusses über die abschließende Abwägung.
Das
Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.
1. Es ist ein
Erschließungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines Satzungsbeschlusses
für den Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet –
Bei den elf Morgen“ in Aschersleben zu schaffen.
2. Die Erschließung ist nach §123 BauGB mit einem städtebaulichen Vertrag
auf einen Dritten, Herrn Michael Glittenberg, zu übertragen.
3. Die hergestellte öffentliche Erschließungsanlage – nördlicher Wohnweg
sowie Teile der Kreuzstraße – sind kostenlos in das Eigentum der Stadt
Aschersleben zu übergeben.
4. Den Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf
Morgen“ in Aschersleben, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B
(textliche Festsetzungen) und den V+E-Plan in der vorliegenden Fassung gemäß
Anlage nach §10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Geltungsbereich hat eine Größe
von ca. 2,49ha. (24.945m²).
5. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“
in Aschersleben wird gebilligt.
6. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf
Morgen“ in Aschersleben ist ortsüblich bekannt zu machen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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