Betreff
Beschluss über die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ und Satzungsbeschluss
Vorlage
VI/0654/19
Aktenzeichen
D III/30-21.17
Art
Beschlussvorlage

1.     Ausgangslage

Gemäß §1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwender bzw. Behörden ist in §3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geregelt.

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden abschließend geprüft.

Die Stadt Aschersleben beschließt den Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ in Aschersleben in der vorliegenden Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsrecht.

Für die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.

Zur Übernahme der Kosten für die Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes soll mit dem privaten Vorhaben- und Erschließungsträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

-        Abwägungsdokumentation zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“

-        Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ Teil A (Planzeichnung), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung

-        V+E-Plan

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. In seiner Sitzung am 15.05.2019 über die abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage

 

a.      Die Bedenken aus der Stellungnahme

-     des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr                       S. 2

-     des Landesverwaltungsamtes, Referat Immissionsschutz                S. 5

-     der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg                          S. 6-7

-     des Landesamtes für Geologie und Bergwesen                                  S. 11

-     des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie LSA             S. 14-15, 17

-     der Deutsche Telekom Technik GmbH                                                 S. 18-19

-     der Ascanetz                                                                                            S. 20-21

-     des Salzlandkreises                                                                                S. 24-27

-     der Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH                                      S. 30

 

            zu berücksichtigen bzw. zu beachten und

 

b.     Die Beschlussempfehlungen zu den Zurückweisungen der Bedenken

-     des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie LSA               S. 14,
                                                                                                                Strich 3 u. 4

-     des Salzlandkreises                                                                                  S. 24

 

            zu billigen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses über die abschließende Abwägung.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.

 

1.    Es ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ in Aschersleben zu schaffen.

2.    Die Erschließung ist nach §123 BauGB mit einem städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten, Herrn Michael Glittenberg, zu übertragen.

3.    Die hergestellte öffentliche Erschließungsanlage – nördlicher Wohnweg sowie Teile der Kreuzstraße – sind kostenlos in das Eigentum der Stadt Aschersleben zu übergeben.

4.    Den Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ in Aschersleben, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (textliche Festsetzungen) und den V+E-Plan in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach §10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,49ha. (24.945m²).

5.    Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ in Aschersleben wird gebilligt.

6.    Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohngebiet – Bei den elf Morgen“ in Aschersleben ist ortsüblich bekannt zu machen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: