1. Ausgangslage
Im Rahmen des
Aufhebungsverfahrens für den funktionslosen Bebauungsplan Nr. 1/97 „Windpark
Drohndorf“ wurde festgestellt, dass von Seiten der Gemeinde Drohndorf die
Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes vorgesehen war, aber das
Planverfahren nie durchgeführt wurde.
Es besteht
das Erfordernis zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes
Regenerative Energien zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen sowie
die Ausweisung von Flächen für Energiegewinnung mit Photovoltaikanlagen der
Stadt Aschersleben mit seinen Ortsteilen als gesamträumliches Konzept.
Auf Grund des
Beschlusses des Stadtrates vom 17.05.2017 (Beschlussvorlage VI/0381/17) über die Einleitung eines Verfahrens für die
Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Regenerative Energien
Wind und Solar wurde vom 07.01.2019 – 21.01.2019 eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.1 BauGB durchgeführt. Die in diesem Rahmen
geäußerten Hinweise zum Vorentwurf sind bewertet worden. Auf Grundlage der
vorgenommenen Abwägung wurde die Entwurfsfassung entwickelt.
2. Planungsrechtliche
Situation
Für das
gesamte Gemeindegebiet besteht gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs.
2b BauGB die Notwendigkeit, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan
Regenerative Energien Wind und Solar mit flächendeckender Ausschlusswirkung für
die restlichen Bereiche aufzustellen. Hierfür ist der Flächennutzungsplan gemäß
§1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Ein Ziel der Raumordnung
ist die raumordnerische Sicherung geeigneter Gebiete für die Errichtung
raumbedeutsamer Windenergieanlagen. Dies erfolgt durch die Ausweisung von
Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten und die Ausweisung von
Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Regionalen Entwicklungsplan Harz
(REP Harz). Durch die Ausweisung dieser Gebiete entsteht eine Ausschlusswirkung
an anderer Stelle.
In den
Planungen der Stadt können die von der Raumordnung ausgewiesenen Gebiete nicht
vergrößert werden, sondern nur nach innen konkretisiert werden.
Für den Teil
Windenergie kann der sachliche Teilflächennutzungsplan daher nur die im
rechtskräftigen Regionalen Entwicklungsplan festgelegten Gebiete übernehmen.
Im Rahmen der
Beteiligung zum 2. Entwurf des neuen Regionalen Entwicklungsplans wäre es
möglich, die Lage und Größe von entsprechenden Vorrang- oder Eignungsgebieten
mitzugestalten. Dies betrifft beispielsweise das Gebiet „Arnstedter Warte“. Da
dieses aber im rechtskräftigen Regionalen Entwicklungsplan noch als Vorranggebiet
für die Landwirtschaft dargestellt ist, darf hierfür im vorliegenden sachlichen
Teilflächennutzungsplan keine abweichende Darstellung getroffen werden.
Für die
Ausweisung von großflächigen Photovoltaikanlagen besteht ein
Gestaltungsspielraum, da in der Raumordnung weder über die Landes- noch über
die Regionalplanung konkrete Aussagen getroffen werden, sondern die Gemeinden
angehalten werden, eigene gemeindliche Konzepte zu erarbeiten. Somit kommt der
Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für regenerative
Energien große Bedeutung zu.
Zusammenfassung
Eine
Steuerungsmöglichkeit auf gemeindlicher Ebene für Windanlagen als
vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) besteht für die Stadt
Aschersleben nicht. Für großflächige Solaranlagen hingegen besteht solch eine
Steuerungsmöglichkeit.
Die Ziele von
Klimaschutz und Klimaanpassung sind als Planungsbelang im § 1 Abs. 5 BauGB
festgelegt. Damit werden sie Gegenstand der kommunalen Bauleitplanung und sind
entsprechend abzuarbeiten. Das
Erfordernis zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes besteht.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
-
Entwurf, Begründung und Umweltbericht
-
Teilpläne 1 bis 8
-
Übersichtspläne Altbbergbau1 bis 3
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
-
den Entwurf zum sachlichen
Teilflächennutzungsplan Regenerative Energien Wind und Solar als
gesamträumliches Konzept in der vorliegenden Fassung.
-
die Begründung zum Entwurf des sachlichen
Teilflächennutzungsplanes Regenerative Energien Wind und Solar zu billigen.
-
den Entwurf des sachlichen
Teilflächennutzungsplanes Regenerative Energien Wind und Solar gemäß §3 Abs. 2
Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht
auszulegen.
-
die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern.
-
den Beschluss mindestens eine Woche vor
Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass
während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den sachlichen
Teilflächennutzungsplan Regenerative Energien Wind und Solar unberücksichtigt
bleiben können.
-
ergänzend darauf hinzuweisen, dass eine
Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 3
Satz des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen
ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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