Die Stadt Aschersleben beschließt den
Bebauungsplan Nr. 02 „Gewerbegebiet –
Güstener Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung in der Fassung nach
erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft des
Bebauungsplanes Nr. 02 3. Erweiterung
2. Änderung ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
notwendig.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Bebauungsplan
Nr. 02 02 „Gewerbegebiet – Güstener
Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung bestehend aus Teil A
(Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzungen) und Begründung
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- In seiner Sitzung am 20.02.2019 den Bebauungsplan
Nr. 02 „Gewerbegebiet – Güstener
Straße“, 3. Erweiterung 2. Änderung, bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der
vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 27,4 ha (274.005 m²). - Die Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung
wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes
Nr. 02 3. Erweiterung 2. Änderung
ist ortsüblich bekannt zu machen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
Keine |
||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
|
Änderung im
Ortsrecht |
||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||