Am 28. 11. 2018 soll die Haushaltssatzung 2019 einschließlich des
Haushaltsplans mit den gesetzlich geforderten Bestandteilen und Anlagen vom
Stadtrat beschlossen werden.
Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2022 geltenden Fassung
ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und
Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.
Da nach der jetzigen Planung auch der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen
gestaltet werden kann, besteht nach wie vor die gesetzliche Verpflichtung nach
§ 98 Abs. 3 i. V. m. § 100 Abs. 3 KVG LSA das Haushaltskonsolidierungskonzept
fortzuschreiben, um die künftige liquide Leistungsfähigkeit der Stadt
Aschersleben sicher zu stellen.
Dem soll mit der beigefügten Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes Rechnung getragen werden.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die
Jahre 2019 – 2027.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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