Betreff
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2019 - 2027
Vorlage
VI/0552/18
Aktenzeichen
11schn-au
Art
Beschlussvorlage

Am 28. 11. 2018 soll die Haushaltssatzung 2019 einschließlich des Haushaltsplans mit den gesetzlich geforderten Bestandteilen und Anlagen vom Stadtrat beschlossen werden.

 

Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2022 geltenden Fassung ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

 

Da nach der jetzigen Planung auch der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen gestaltet werden kann, besteht nach wie vor die gesetzliche Verpflichtung nach § 98 Abs. 3 i. V. m. § 100 Abs. 3 KVG LSA das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben, um die künftige liquide Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben sicher zu stellen.

 

Dem soll mit der beigefügten Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes Rechnung getragen werden.


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2019 – 2027.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: