Betreff
Beschluss über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 "Betreuungszentrum Wilslebener Chaussee" in Aschersleben
Vorlage
VI/0366/16
Aktenzeichen
61-28.19/fi
Art
Beschlussvorlage

Im Nordwesten der Stadt Aschersleben befindet sich in der Wilslebener Chaussee 24 das Betreuungszentrum der Wörz + Helbig Gesellschaft für Soziale Einrichtungen mbH aus Gerbstedt auf einer Gesamtfläche von 5,2 ha.

Die Pflegeeinrichtung mit gegenwärtig 80 Plätzen soll modernisiert und ergänzt werden. Seitens des Vorhabenträgers ist geplant, einen viergeschossigen Ersatzneubau als neues Wohnheim mit Räumen für Verwaltung, Küche, Cafeteria, Personal und Technik zu errichten. In den frei werdenden Gebäuden werden eine Demenzstation mit ca. 18 Plätzen und ca. 20 Wohnungen für betreutes Wohnen eingerichtet.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Sonderbaufläche (S) Nr. 11 Altenpflegeheim "Wilslebener Chaussee" ausgewiesen. Das Bauleitplanverfahren soll die geplanten Erweiterungen rechtlich absichern.

Die Kosten der Bauleitplanung werden mittels eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs.1 BauGB durch den Vorhabenträger, die Wörz + Helbig Gesellschaft für Soziale Einrichtungen aus Gerbstedt, übernommen.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

Anlage

  1. Antrag der Wörz + Helbig Gesellschaft für Soziale Einrichtungen mbH
  2. Geltungsbereich des VB-Planes Nr. 19
  3. Entwurf des städtebaulichen Vertrages

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 2 Flurstücke 2/1 soll der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 "Betreuungszentrum Wilslebener Chaussee" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Südwesten durch die Wilsleber Chaussee, im Osten durch den Wertstoffhof des Salzlandkreises, im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Die überplante Fläche beträgt ca. 5,2 ha (51.780 m²)

2.      Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger des Betreuungszentrums und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: