Betreff
Beschluss über die Billigung und erneute Beteiligung zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 "Mischgebiet - Vor der Aue" in Aschersleben
Vorlage
VI/0349/16
Aktenzeichen
IV/61-21.12/fi
Art
Beschlussvorlage

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12  lag vom 21.03.2016 - 22.04.2016 und 25.04.2016 - 27.05.2016 öffentlich aus. Seitens des potentiellen Investors war geplant, die beiden Kanäle (Schmutz- und Regenwasser) in die Planstraße A umzuverlegen. Seit September 2016 ist bekannt, dass aus Kostengründen eine Umverlegung der Kanäle nicht erfolgen wird. Demzufolge wird das Leitungsrecht zu Gunsten des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wieder im B-Plan berücksichtigt und die Baugrenzen entsprechend geändert.

Diese Änderung zieht die Erarbeitung des 4. Entwurfes zum B-Plan Nr. 12 und eine erneute öffentliche Auslegung nach sich.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes ist erneut für einen Monat öffentlich auszulegen. Ausgewählte Behörden sind zum 4. Entwurf wieder zu beteiligen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzungen) und Begründung mit Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

den 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.

Die Begründung mit Umweltbericht zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gebilligt.

Der 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Ausgewählte Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift zu den geänderten Planteilen vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.10.5431000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: