Betreff
Erschließung Wohngebiet Teilgebiet 3 des Bebauungsplanes Nr. 12 "Mischgebiet - Vor der Aue"
Vorlage
VI/0303/16
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist Eigentümerin der Grundstücke in der Gemarkung Aschersleben, Walkmühlenweg, Flur 93, Flurstücke 171, 168,  165, 59/3, 59/4. Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses, Beschluss-Nummer 174/15 wurde auf Antrag der Firma Bauland 24 GmbH mit Sitz in Leipzig eine Kaufoption für diese Grundstücke entsprechend des Bebauungsplanes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“, Teilgebiet Nr. 3 eingeräumt. Die Firma Bau Land 24 GmbH wird vertreten durch Herrn Kai Kitza, Am Lindenhof 25, 04277 Leipzig.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme für diese Kaufoption ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Stadt Aschersleben und der Bauland 24 GmbH.

Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist mit der Bau Land 24 GmbH abzuschließen.

Die Erschließungsanlagen werden durch den Investor geplant und realisiert. Mit der Erschließungsmaßnahme werden die Voraussetzungen für die Errichtung von 28 Eigenheimen geschaffen. Fahrbahn und Gehwege werden als Mischverkehrsfläche ausgeführt. Des Weiteren sind durch den Erschließungsträger ein Regen- und Schmutzwasserkanal sowie die Straßenbeleuchtung zu errichten.

Der Anschluss an den Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung ist ebenfalls durch den Investor zu realisieren.

Für die Erschließung ist es erforderlich, durch den Investor Absprachen mit den Versorgungsträgern bezüglich der Telekommunikation, Trinkwasserversorgung, Elektro- und Gasversorgung bzw. Fernwärmeversorgung zu treffen.

Auf dem Teilgebiet 3 befindet sich ein Schmutzwasserkanal, DN 200 und ein Regenwasserkanal, DN 500 der Stadt Aschersleben. In den Festsetzungen zum B-Plan wurde auf Wunsch des Investors auf ein Leitungsrecht für die öffentlichen, vorhandenen Entwässerungsanlagen für Schmutzwasser und Regenwasser verzichtet und die Umverlegung zu dessen Lasten vereinbart.

Die Erschließungsanlagen werden nach Fertigstellung kostenlos von der Stadt übernommen. Der Grund und Boden der öffentlichen Verkehrsflächen wird auf der Grundlage eines notariellen Vertrages kostenlos an die Stadt Aschersleben übertragen und durch die Stadt gewidmet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Es ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um für das TG 3 des B-Planes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ Baureife herzustellen. Dieser Vertrag ist nach § 124 BauGB die Bau Land 24 GmbH, vertreten durch Herrn Kai Kitza, Am Lindenhof 25, 04277 Leipzig zu übertragen.

 

  1. Die hergestellten Erschließungsanlagen, einschließlich Grund und Boden der öffentlichen Flächen sind entsprechend den Festlegungen des B-Planes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ herzustellen und kostenlos in das Eigentum der Stadt Aschersleben zu übergeben.

 

  1. Die Erschließungsanlagen sind zu widmen.

 

  1. Im Erschließungsvertrag ist zwingend die Umverlegung der vorhandenen, öffentlichen Entwässerungsanlagen für Schmutz- und Regenwasser durch den Erschließungsträger zu vereinbaren.

 

  1. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 100 % des Erschließungsaufwandes ist durch den Erschließungsträger zu hinterlegen.

 

 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

Anlage:

Bebauungsplan Nr. 12


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle   

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: