Die Stadt
Aschersleben ist Eigentümerin der Grundstücke in der Gemarkung Aschersleben,
Walkmühlenweg, Flur 93, Flurstücke 171, 168,
165, 59/3, 59/4. Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses,
Beschluss-Nummer 174/15 wurde auf Antrag der Firma Bauland 24 GmbH mit Sitz in
Leipzig eine Kaufoption für diese Grundstücke entsprechend des Bebauungsplanes
Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“, Teilgebiet Nr. 3 eingeräumt. Die Firma Bau
Land 24 GmbH wird vertreten durch Herrn Kai Kitza, Am Lindenhof 25, 04277
Leipzig.
Voraussetzung
für die Inanspruchnahme für diese Kaufoption ist der Abschluss eines
Erschließungsvertrages zwischen der Stadt Aschersleben und der Bauland 24 GmbH.
Ein
entsprechender Erschließungsvertrag ist mit der Bau Land 24 GmbH abzuschließen.
Die
Erschließungsanlagen werden durch den Investor geplant und realisiert. Mit der
Erschließungsmaßnahme werden die Voraussetzungen für die Errichtung von 28
Eigenheimen geschaffen. Fahrbahn und Gehwege werden als Mischverkehrsfläche
ausgeführt. Des Weiteren sind durch den Erschließungsträger ein Regen- und
Schmutzwasserkanal sowie die Straßenbeleuchtung zu errichten.
Der Anschluss
an den Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung ist ebenfalls durch den
Investor zu realisieren.
Für die
Erschließung ist es erforderlich, durch den Investor Absprachen mit den
Versorgungsträgern bezüglich der Telekommunikation, Trinkwasserversorgung,
Elektro- und Gasversorgung bzw. Fernwärmeversorgung zu treffen.
Auf dem
Teilgebiet 3 befindet sich ein Schmutzwasserkanal, DN 200 und ein
Regenwasserkanal, DN 500 der Stadt Aschersleben. In den Festsetzungen zum
B-Plan wurde auf Wunsch des Investors auf ein Leitungsrecht für die
öffentlichen, vorhandenen Entwässerungsanlagen für Schmutzwasser und
Regenwasser verzichtet und die Umverlegung zu dessen Lasten vereinbart.
Die Erschließungsanlagen
werden nach Fertigstellung kostenlos von der Stadt übernommen. Der Grund und
Boden der öffentlichen Verkehrsflächen wird auf der Grundlage eines notariellen
Vertrages kostenlos an die Stadt Aschersleben übertragen und durch die Stadt
gewidmet.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Es ist ein Erschließungsvertrag
abzuschließen, um für das TG 3 des B-Planes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der
Aue“ Baureife herzustellen. Dieser Vertrag ist nach § 124 BauGB die Bau
Land 24 GmbH, vertreten durch Herrn Kai Kitza, Am Lindenhof 25, 04277
Leipzig zu übertragen.
- Die hergestellten
Erschließungsanlagen, einschließlich Grund und Boden der öffentlichen
Flächen sind entsprechend den Festlegungen des B-Planes Nr. 12
„Mischgebiet – Vor der Aue“ herzustellen und kostenlos in das Eigentum der
Stadt Aschersleben zu übergeben.
- Die Erschließungsanlagen sind
zu widmen.
- Im Erschließungsvertrag ist
zwingend die Umverlegung der vorhandenen, öffentlichen
Entwässerungsanlagen für Schmutz- und Regenwasser durch den
Erschließungsträger zu vereinbaren.
- Eine Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 100 % des Erschließungsaufwandes ist durch den
Erschließungsträger zu hinterlegen.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Bebauungsplan Nr. 12
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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