Betreff
1. Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0258/16
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri
Art
Beschlussvorlage

Im § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 wird den Einheits- und Verbandsgemeinden als Träger der Freiwilligen Feuerwehren die Aufgabe gestellt, die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Anhand dieser Risikoanalyse stellt die Stadt den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben.

 

Die erste Risikoanalyse, mit Stand vom 08.03.2012, wurde in der Stadtratssitzung am 04.07.2012 beschlossen und ist seither gültig. Da zwischenzeitlich einige Veränderungen in der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben eingetreten sind, war die bestehende Risikoanalyse zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

 

Für die Erstellung der 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Aschersleben wurde die Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig beauftragt.

 

Nachdem der erste Vorentwurf zur 1. Fortschreibung der Risikoanalyse am 08.06.2015 vorlag, wurde dieser erst durch die beauftragte Firma im Hause vorgestellt, bevor dann eine Vorstellung gegenüber allen Ortsfeuerwehren im Rahmen einer Wehrleiterberatung am 22.06.2015 erfolgte.

Damit wurde den Vertretern aller Ortfeuerwehren die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt.  Durch die Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig erfolgte dann nochmals eine fachliche Bewertung zu den im Rahmen der Anhörung gemachten Hinweisen der Ortsfeuerwehren.

 

Die somit erarbeitete Beschlussfassung der 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse der Stadt Aschersleben wurde gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 MindAusrVO-FF am 23.07.2015 der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises zur fachlichen Stellungnahme vorgelegt.

Seitens der Kommunalaufsicht wurde die 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplanes in der bis dahin vorliegenden Form bestätigt.

 

Daraufhin wurde die 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse der Stadt Aschersleben in alle Ortschaftsräte eingebracht, um auch hier die Anhörung durchzuführen. Parallel dazu wurde die Vorlage im Ausschuss Ordnung, Recht und Kommunales sowie im Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde die Vorlage sehr kontrovers diskutiert und es lagen mehrere Änderungsanträge seitens einiger Ortschaftsräte vor. Der weitreichendste Änderungsantrag wurde letztendlich von der CDU/FDP-Stadtratsfraktion im Ausschuss Ordnung, Recht und Kommunales gestellt.

Demnach wurde die Verwaltung beauftragt, die vorgelegte 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse der Stadt Aschersleben zu überarbeiten und zu aktualisieren. Dabei sollten nochmals alle Ortsfeuerwehren und Ortschaftsräte mit einbezogen werden. Dieser Antrag führte letztendlich dazu, dass die Beschlussvorlage von der Tagesordnung der Stadtratssitzung am 28.10.2015 abgesetzt wurde.

 

Im Anschluss daran wurden dem Ingenieurbüro Brandschutz Consult zunächst alle eingereichten Anträge und Hinweise aus den Ausschüssen und Ortschaftsratssitzungen zugearbeitet. Am 11.12.2015 erfolgte die nochmalige Anhörung aller Ortsfeuerwehren (Wehrleitungen) in Form von Einzelgesprächen. Hierzu waren auch alle Ortsbürgermeister mit eingeladen. Die im Rahmen dieser Anhörung gemachten Angaben wurden dem Ingenieurbüro Brandschutz Consult zur fachlichen Bewertung zugearbeitet.

Am 26.01.2016 lag dann der überarbeitete Entwurf zur 1. Fortschreibung der Risikoanalyse in der Verwaltung vor. Dieser wurde umgehend der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises zur erneuten Prüfung vorgelegt. Auch den Ortsfeuerwehren wurde der überarbeitete Entwurf zur Kenntnis gegeben. Somit bestand hier nochmals die Möglichkeit zur Prüfung des Vorentwurfes, bevor dieser erneut in den Ortschaftsratssitzungen, Fachausschüssen und letztendlich im Stadtrat behandelt wird.

 

Die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises bestätigte auch die geänderte Fassung der 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse der Stadt Aschersleben im Schreiben vom 12.02.2016 (siehe Anlage).

 

Es wird daher empfohlen, der als Anlage beigefügten 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse und  des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Aschersleben in der Fassung vom 26.01.2016 die Zustimmung zu erteilen.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 

 

Anlagen:

 

1. Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben

Schreiben Kommunalaufsicht Salzlandkreis vom 12.02.2016


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf für die Stadt Aschersleben vom 26.01.2016.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: