Betreff
Beschluss über die Billigung und erneute Beteiligung zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 "Mischgebiet - Vor der Aue" in Aschersleben
Vorlage
VI/0243/15
Aktenzeichen
IV/61-21.12/fi
Art
Beschlussvorlage

Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12  lag bereits vom 23.05. bis 26.06.2001 und der 2. Entwurf in der Zeit vom 03.06. bis 05.07.2013 öffentlich aus. Die zum 2. Entwurf geäußerten Bedenken und Hinweise der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Bürger wurden bewertet und auf dieser Grundlage hat der Stadtrat am 27.05.2014 einen entsprechenden Abwägungsbeschluss gefasst. Ein dritter Entwurf wurde erforderlich, weil für das Teilgebiet 3 ein Investor gefunden hat, um das Gebiet zu erschließen und zu bebauen. Unter Berücksichtigung diverser Änderungswünsche zur Erschließung und der Abwägung vom Mai 2014 wurde die dritte Entwurfsfassung des Bebauungsplanes entwickelt.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes ist erneut für einen Monat öffentlich auszulegen. Die Behörden sind zum 2. Entwurf wieder zu beteiligen.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzungen) und Begründung mit Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

den 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.

Die Begründung mit Umweltbericht zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gebilligt.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift zu den geänderten Planteilen vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.10.5431000

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: