Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 lag bereits vom 23.05.
bis 26.06.2001 und der 2. Entwurf in der Zeit vom 03.06. bis 05.07.2013
öffentlich aus. Die zum 2.
Entwurf geäußerten Bedenken und Hinweise der Öffentlichkeit und der Behörden sowie
der Bürger wurden bewertet und auf dieser Grundlage hat der Stadtrat am
27.05.2014 einen entsprechenden Abwägungsbeschluss gefasst. Ein dritter Entwurf
wurde erforderlich, weil für das Teilgebiet 3 ein Investor gefunden hat, um das
Gebiet zu erschließen und zu bebauen. Unter Berücksichtigung diverser
Änderungswünsche zur Erschließung und der Abwägung vom Mai 2014 wurde die
dritte Entwurfsfassung des Bebauungsplanes entwickelt.
Der 3. Entwurf
des Bebauungsplanes ist erneut für einen Monat öffentlich auszulegen. Die
Behörden sind zum 2. Entwurf wieder zu beteiligen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
3. Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ bestehend aus Teil A
(Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzungen) und Begründung mit
Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt:
den 3. Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 12, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B
(textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.
Die
Begründung mit Umweltbericht zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 wird
gebilligt.
Der 3. Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 12 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch für die Dauer
eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2)
Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass
während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift zu den geänderten Planteilen vorgebracht werden können und nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
5.1.1.10.5431000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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