Die zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
OT Wilsleben – Stadt Aschersleben geäußerten Hinweise der Behörden sind
bewertet und eingearbeitet worden. Der daraus resultierende Entwurf der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist für einen Monat öffentlich auszulegen.
Die Behörden sind zum Entwurf erneut zu beteiligen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Entwurf der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt Aschersleben bestehend aus
Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
Den
Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt
Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit
Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für
die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2)
BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung
von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt
bleiben können.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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