Betreff
Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben - Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0135/15
Aktenzeichen
61-21.01/fi
Art
Beschlussvorlage

Die zum Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt Aschersleben geäußerten Hinweise der Behörden sind bewertet und eingearbeitet worden. Der daraus resultierende Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist für einen Monat öffentlich auszulegen. Die Behörden sind zum Entwurf erneut zu beteiligen.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

  • Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt Aschersleben bestehend aus Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Wilsleben – Stadt Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: