Betreff
Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses im OT Schackstedt
Vorlage
V/0759/14
Aktenzeichen
AZ: 30-06.08.12
Art
Beschlussvorlage

Im Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde Schackstedt ist festgeschrieben (siehe Anlage 1), dass als eine investive Verpflichtung die Sanierung/ ein Neubau des Dorfgemeinschaftshauses erfolgen soll. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass sie nur dann erfolgt, soweit Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

 

Im Rahmen der Anhörung der Haushaltssatzung 2014 am 20.11.2013 wurde von den Ortschaftsräten einstimmig  beschlossen, dass ihnen für die nächste Sitzung ein konkreter Vorschlag zur Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses vorgelegt wird.

 

In der Sitzung des Ortschaftsrates am 26.03.2014 wurde der Ortschaftsrat entsprechend informiert. Dabei waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass ein Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses nicht errichtet werden soll, sondern man in vorhandene eigene Objekte investiert. Zudem wurde der Ortschaftsrat davon in Kenntnis gesetzt, dass im städtischen Haushalt bis 2017 keine Planansätze veranschlagt sind und somit frühestens ab 2018 begonnen werden kann, vorausgesetzt, es können Fördermittel akquiriert werden.

 

Als Sanierungsobjekt wird das Gemeindehaus Bullenwinkel 7 vorgeschlagen, da das Wohnhaus am ehemaligen örtlichen Bauwirtschaftshof zwischenzeitlich verkauft wurde.

 

Im Ergebnis der Sanierung soll eine sinnvolle Mehrfachnutzung möglich sein, d. h. das Bürgerbüro, die Kindertagesstätte, die Gemeindearbeiter und ihnen zugewiesene Arbeitskräfte im grünen Bereich,  örtliche Kultur- und Sportgruppen und die Senioren sind als potentielle Nutzer denkbar. Die dafür erforderlichen logistischen Anforderungen fanden in der Raumaufteilung entsprechende Berücksichtigung (s. Anlage 2).  Zudem kann der Versammlungsraum, welcher ca. 40 Personen Platz bietet, durch den Einbau von entsprechenden Toiletten und einer Küchenzeile, nicht nur als Sitzungsraum des Ortschaftsrates, sondern auch von den zuvor genannten Interessenten ausgiebig genutzt werden.

 

Folgende Räumlichkeiten im Erdgeschoss (ca. 325 m²) sind angedacht: der Gemeinderaum (50 m²) mit einem Durchbruch zur Küche und Hauswirtschaftsraum, ein Behinderten-WC vom Flur aus erreichbar, neue Bürgerbüroräume, Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter Bauwirtschaftshof und einem Lagerraum (z. B. für Gymnastikutensilien). Das 1. Obergeschoss, in welchem sich die Kindertagesstätte befindet, wurde bei der Sanierung nicht mit berücksichtigt. Es wird aber darauf geachtet, dass eine Sanierung des Kindertagesstättenbereiches sich nahtlos „andocken“ kann. Das Dachgeschoss wird komplett entkernt und keiner Nutzung zugeführt. Der Dachstuhl ist in einem sehr guten Zustand, deshalb muss nur das Dach neu eingedeckt werden. Aus energetischen Gründen ist auch die Dämmung der letzten Geschossdecke geplant. Desweiteren ist die Sanierung der Außenfassade, der Elektrik, der Heizungs- und der Toranlage geplant. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 436.000,- €. Weit mehr als die Hälfte der Gesamtkosten entfallen auf die Dacheindeckung und die Fassadensanierung.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Anlage 3 des Gebietsänderungsvertrages

Anlage 2: Umbauskizze Erdgeschoss

Anlage 3: Grobkostenschätzung


Beschlussvorschlag:

  1. Der Ortschaftsrat beschließt:

Mit der Sanierung des Gebäudes Bullenwinkel 7 in der Art und Weise, wie am 26.03.2014 vorgestellt, ist die im Gebietsänderungsvertrag zwischen des Stadt Aschersleben und der Gemeinde Schackstedt festgelegte investive Verpflichtung, Anlage 3, Ziffer 1 erfüllt.

 

  1. Der Stadtrat beschließt:

Dem Beschluss des Ortschaftsrates unter Ziffer 1 wird zugestimmt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: