Die Stadt Aschersleben beschließt
den Bebauungsplan in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt
als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 16 ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
notwendig.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet - RULMECA
GERMANY GmbH“ bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche
Festsetzungen) und Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- in seiner Sitzung am 09.04.2014
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16, bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der
vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 6,32 ha (63.194 m²). Die Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses. - Die Begründung mit
Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 wird gebilligt.
- Der Beschluss des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 ist nach Rechtswirksamkeit des
abzuschließenden Erschließungsvertrages ortsüblich bekannt zu machen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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