Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Stadtrat hat am 01. Juni 2022 beschlossen, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird Vorverhandlungen zum teilweisen Verkauf des „Bildungszentrums Bestehornpark“ mit dem Träger der Adam-Olearius-Schule zu führen.

 

Voraussetzungen für den Verkauf und damit auch für das Führen von Vorverhandlungen sind

a)      die Erstellung einer Abgeschlossenheitserklärung, dass die zu verkaufende Gebäudeteile eigenständig genutzt werden können und

b)      die Ermittlung des Verkehrswertes gem. § 115 Abs. 1 KVG-LSA.

 

Die Abgeschlossenheitserklärung liegt vor und bestätigt die Möglichkeit der eigenständigen Nutzung der zu verkaufenden Grundstücke.

 

Mit der Ermittlung des Verkehrswertes wurde der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beauftragt.

 

Das durch den Ausschuss erstellte Gutachten hat einen Verkehrswert für die

von der Adam-Olearius Schule zum Kauf beantragten Grundstücke                     2.400.000 EUR

zum Ergebnis. Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich jedoch ein Buchwert

 für die Gebäude und Grundstücke in Höhe von                                                  7.794.712 EUR.

 

Dieser Betrag stellt insoweit den vollen Wert dar, zu welchem die Stadt gem. § 115 Abs. 1 KVG-LSA Grundstücke veräußern darf.

 

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2023 wurde dem Träger der Adam-Olearius-Schule mitgeteilt, dass sich der Kaufpreis für die Grundstücke auf 7.794.712 EUR belaufen würde. Daraufhin wurde der Kaufantrag zurückgezogen. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, dass die Vorverhandlungen zum teilweisen Verkauf des Bildungszentrums Bestehornpark an den Träger der Adam-Olearius-Schule gescheitert sind und die im Verkehrswertgutachten benannten und mit insgesamt 2,4 Mio. EUR bewerteten Teile nicht verkauft werden.