Beschluss: geändert beschlossen

Im Rahmen des Projektes Bestehornpark wurde die ehemalige Industriebrache „OPTIMA“ von 2003 bis 2017 zu einem Bildungszentrum entwickelt und ausgebaut. Hierzu gehören neben sanierten Gebäuden (Haus A, Dreibogentor, Alte Tischlerei, Montessori Schule, Christliche Grundschule), der Neubau des Riegels einschließlich Kopfbau und der Sporthalle, sowie neugestaltete Freiflächen. Derzeit werden diese Anlagen wie folgt genutzt:

Haus A                             Gemeinschaftsschule Adam-Olearius, Fachhochschule Polizei, Tiefgarage

Kopfbau                           Kreativwerkstatt, Tagungsräume, Gemeinschaftsschule Adam-Olearius, Fachhochschule Polizei

Riegel                               Kreativwerkstatt, Grafikstiftung Neo Rauch, Mensa

Dreibogentor                    Hort der Gemeinschaftsschule Adam-Olearius, Fachhochschule Polizei, freie Büroflächen wurde an kleinere Unternehmen vermietet

Alte Tischlerei                   Stadtverwaltung (Hoch- und Tiefbauamt, Kommunaler Ordnungsdienst), Schulungsräume Novotech, Impfstation

Montessori Schule            Grundschule in freier Trägerschaft

Christliche Grundschule    Grundschule in freier Trägerschaft

Sporthalle                         Schulen des Bildungszentrums Bestehornpark, Gymnasium Stephaneum, Vereine

Freiflächen                       Schulen des Bildungszentrums Bestehornpark (als Sport- und Pausenfläche), Vereine (als Sportfläche), Sonstige Dritte (als Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche)

 

Der überwiegende Teil der Gebäude- und Freiflächen wird hauptsächlich durch die „Adam-Olearius-Schule“ als staatlich anerkannte Gemeinschaftsschule in freier Trägerschaft genutzt. Um verlässlicher planen zu können und um die schulischen Angebote in entsprechenden Räumlichkeiten zeitgemäß umsetzen zu können, hat der Trägerverein Adam-Olearius-Schule e. V. mit Schreiben vom 30. Juni 2021 einen verbindlichen Kaufantrag gestellt (s. Anlage). Dementsprechend beabsichtigt der Schulträger das Haus A einschließlich Kopfbau und das als Mensa genutzte Erdgeschoss des Riegels zu kaufen. Darüber hinaus besteht Interesse am Erwerb von Freiflächen und der Sporthalle. Voraussetzung für den tatsächlichen Erwerb ist die Höhe bzw. Finanzierbarkeit des Kaufpreises.

 

Am 09. September 2021 fand ein Gespräch zum Kaufantrag mit dem Trägerverein statt. Hier wurde er über die vorläufig ermittelten Gebäudewerte informiert. Grundlage dieser Ermittlung ist die Sachwertrichtlinie des Bundes vom 05. September 2012. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass einem Verkauf durch den Fördermittelgeber nur zugestimmt wird, wenn die zu erwerbenden Objekte dem Zuwendungszweck entsprechend genutzt werden. Die Zeiträume ergeben sich aus den jeweiligen Zuwendungsbescheiden. Sie enden je nach Fertigstellung des Objektes zwischen 2036 und 2042.

 

Gemäß § 115 Abs. 1 KVG-LSA darf die Stadt Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht. Sie dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.

Die zum Kauf beantragten Objekte werden von der Stadt nicht für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben benötigt. Ausnahme bilden die vom Gymnasium Stephaneum mitgenutzte Sporthalle einschließlich eines Teils der Freiflächen. Für alle übrigen Objekte ist der Verkauf grundsätzlich zulässig.

Der Verkaufswert ist im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens zu ermitteln. Mit der Erstellung dieses Gutachtens ist der Gutachterausschuss des Landes Sachsen-Anhalt beauftragt.  

Auf Anfrage hat das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde mitgeteilt, dass der Verkauf an die Adam-Olearius-Schule auch ohne Ausschreibung zulässig ist, da es sich hier um den Hauptnutzer handelt. Mit dem Grundsatzbeschluss wird die Basis für weitere Gespräche mit dem Kaufinteressenten geschaffen.   


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem teilweisen Verkauf des „Bildungszentrums Bestehornpark“ an den Träger der Adam-Olearius-Schule wird zugestimmt. 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird mit den Vorbereitungen eines Kaufvertrages beauftragt.

 

  1. Der Verkaufswert hat mindestens dem Ergebnis des Verkehrswertgutachtens zu entsprechen.

 

  1. Der Stadtrat ist regelmäßig über den Stand der Vorbereitungen zu informieren.    

 


Beschluss:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt Vorverhandlungen zum teilweisen Verkauf des „Bildungszentrums Bestehornpark“ an den Träger der Adam-Olearius-Schule zu führen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird mit den Vorbereitungen eines Kaufvertrages beauftragt.

 

  1. Der Verkaufswert hat mindestens dem Ergebnis des Verkehrswertgutachtens zu entsprechen.

 

  1. Der Stadtrat ist regelmäßig über den Stand der Vorbereitungen zu informieren.    

 

Abstimmung zur Vorlage mit der Änderung gemäß Änderungsantrag des Oberbürgermeisters VII/0418/22/1: - einstimmig bestätigt –

                                                                        Beschluss-Nr.: 364/22