Betreff
Grundsatzbeschluss für den Teilverkauf des "Bildungszentrums Bestehornpark"
Vorlage
VII/0418/22
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen des Projektes Bestehornpark wurde die ehemalige Industriebrache „OPTIMA“ von 2003 bis 2017 zu einem Bildungszentrum entwickelt und ausgebaut. Hierzu gehören neben sanierten Gebäuden (Haus A, Dreibogentor, Alte Tischlerei, Montessori Schule, Christliche Grundschule), der Neubau des Riegels einschließlich Kopfbau und der Sporthalle, sowie neugestaltete Freiflächen. Derzeit werden diese Anlagen wie folgt genutzt:

Haus A                             Gemeinschaftsschule Adam-Olearius, Fachhochschule Polizei, Tiefgarage

Kopfbau                           Kreativwerkstatt, Tagungsräume, Gemeinschaftsschule Adam-Olearius, Fachhochschule Polizei

Riegel                               Kreativwerkstatt, Grafikstiftung Neo Rauch, Mensa

Dreibogentor                    Hort der Gemeinschaftsschule Adam-Olearius, Fachhochschule Polizei, freie Büroflächen wurde an kleinere Unternehmen vermietet

Alte Tischlerei                   Stadtverwaltung (Hoch- und Tiefbauamt, Kommunaler Ordnungsdienst), Schulungsräume Novotech, Impfstation

Montessori Schule            Grundschule in freier Trägerschaft

Christliche Grundschule    Grundschule in freier Trägerschaft

Sporthalle                         Schulen des Bildungszentrums Bestehornpark, Gymnasium Stephaneum, Vereine

Freiflächen                       Schulen des Bildungszentrums Bestehornpark (als Sport- und Pausenfläche), Vereine (als Sportfläche), Sonstige Dritte (als Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche)

 

Der überwiegende Teil der Gebäude- und Freiflächen wird hauptsächlich durch die „Adam-Olearius-Schule“ als staatlich anerkannte Gemeinschaftsschule in freier Trägerschaft genutzt. Um verlässlicher planen zu können und um die schulischen Angebote in entsprechenden Räumlichkeiten zeitgemäß umsetzen zu können, hat der Trägerverein Adam-Olearius-Schule e. V. mit Schreiben vom 30. Juni 2021 einen verbindlichen Kaufantrag gestellt (s. Anlage). Dementsprechend beabsichtigt der Schulträger das Haus A einschließlich Kopfbau und das als Mensa genutzte Erdgeschoss des Riegels zu kaufen. Darüber hinaus besteht Interesse am Erwerb von Freiflächen und der Sporthalle. Voraussetzung für den tatsächlichen Erwerb ist die Höhe bzw. Finanzierbarkeit des Kaufpreises.

 

Am 09. September 2021 fand ein Gespräch zum Kaufantrag mit dem Trägerverein statt. Hier wurde er über die vorläufig ermittelten Gebäudewerte informiert. Grundlage dieser Ermittlung ist die Sachwertrichtlinie des Bundes vom 05. September 2012. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass einem Verkauf durch den Fördermittelgeber nur zugestimmt wird, wenn die zu erwerbenden Objekte dem Zuwendungszweck entsprechend genutzt werden. Die Zeiträume ergeben sich aus den jeweiligen Zuwendungsbescheiden. Sie enden je nach Fertigstellung des Objektes zwischen 2036 und 2042.

 

Gemäß § 115 Abs. 1 KVG-LSA darf die Stadt Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht. Sie dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.

Die zum Kauf beantragten Objekte werden von der Stadt nicht für die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben benötigt. Ausnahme bilden die vom Gymnasium Stephaneum mitgenutzte Sporthalle einschließlich eines Teils der Freiflächen. Für alle übrigen Objekte ist der Verkauf grundsätzlich zulässig.

Der Verkaufswert ist im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens zu ermitteln. Mit der Erstellung dieses Gutachtens ist der Gutachterausschuss des Landes Sachsen-Anhalt beauftragt.  

Auf Anfrage hat das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde mitgeteilt, dass der Verkauf an die Adam-Olearius-Schule auch ohne Ausschreibung zulässig ist, da es sich hier um den Hauptnutzer handelt. Mit dem Grundsatzbeschluss wird die Basis für weitere Gespräche mit dem Kaufinteressenten geschaffen.   


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Kaufantrag der Adam-Olearius-Schule


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem teilweisen Verkauf des „Bildungszentrums Bestehornpark“ an den Träger der Adam-Olearius-Schule wird zugestimmt. 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird mit den Vorbereitungen eines Kaufvertrages beauftragt.

 

  1. Der Verkaufswert hat mindestens dem Ergebnis des Verkehrswertgutachtens zu entsprechen.

 

  1. Der Stadtrat ist regelmäßig über den Stand der Vorbereitungen zu informieren.    

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Schütze