Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 % Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt Falkenstein /Harz  und der Salzlandkreis.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “TAXON GmbH”, Zweigniederlassung Hettstedt.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 05. April 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben wurde der Jahresabschluss per 31.12.2017 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit der Beschlussempfehlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2017:

 

Im Berichtsjahr 2017 hatte die ÖSEG mbH wiederholt drastische Mittelkürzungen zu verkraften. Diese führten dazu, dass die ÖSEG mbH zum zweiten Mal in Folge das Geschäftsjahr mit einem negativen Ergebnis abschließt. Der Jahresfehlbetrag beträgt 199,5 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag 193 Tsd. EUR). Die Liquidität der Gesellschaft wurde dadurch jedoch nicht gefährdet. Der Finanzmittelfonds (liquide Mittel) verringerte sich und beträgt zum Bilanzstichtag  512 Tsd. EUR. (im Vorjahr 691 Tsd. EUR)    

Die realisierten Umsatzerlöse betragen 2017 rund 68 Prozent der Erlöse des Jahres 2013. Ursache dafür sind immer weniger Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten und das Auslaufen verschiedener Bundes- und Landesprogramme. Neuaufgelegte Programme werden strukturell unzureichend finanziert.

 

Die Beteiligung der ÖSEG mbH am Landesprogramm „58Plus" mit 29 Teilnehmern und am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe" mit 33 Teilnehmern hat nicht dazu beigetragen, die finanzielle Situation zu verbessern, was auch an der Finanzierungsstruktur dieser neuen Programme liegt.

Das Jobcenter des Salzlandkreises und die Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz bewilligten im Berichtsjahr 131 Maßnahmen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für 486 Personen (Vorjahr: 197 Maßnahmen für 631 Teilnehmer).

 

Die wesentliche Ergebnisquelle der ÖSEG mbH stellen die Aufwandszuschüsse dar, die sich aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen 2016 reduzierten. Im Geschäftsjahr 2017 fielen diese jedoch mit 1,89 Mio. EUR wieder höher aus als im Vorjahr (1,48 Mio. EUR).

 

 

Auch 2017 bewirtschaftete die ÖSEG mbH mit 59 Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 70 ehemals brachliegende Gärten in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender Kommunen. Außerdem beschäftigte die ÖSEG mbH in zwei Projekten 30 Flüchtlinge, unter anderem im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes „Flüchtlingsintegrationsmaßnahme" (FIM).

 

Das Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2017 rund 74,2 Prozent vom Gesamtkapital.

 

Im Durchschnitt des Jahres 2017 beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben 381 Personen (im Vorjahr 403 Personen), davon 295 Personen (im Vorjahr 367 Personen) in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

 

Zum Bilanzstichtag (31.12.2017) sind 98 Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, 29 Personen im Landesprogramm „Jobperspektive 58+“ und 33 im Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt.

 

Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren:

 

Ø  Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der Umweltbedingungen in den Grabensystemen, Neophytenbekämpfung)

Ø  Hilfe im kulturellen Bereich zur Vorbereitung und bei der Durchführung von kulturellen Projekten

Ø  Hilfe im sozialen Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer, Kleiderkammer, Schulbusbegleiter)

Ø  Ergänzende Tätigkeiten im infrastrukturellem Bereich (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen)

 

 

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 74,2 % der Bilanzsumme verringert, ist jedoch nach wie vor als sehr gut einzustufen. (im Vorjahr 81,7 %)

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der ÖSEG mbH nicht.

 

Ausblick:

Seit Februar 2018 läuft das Landesprogramm StaTA (Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben). Dabei gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen aus Landesmitteln für regionale Projekte. Die ÖSEG mbH wird im Rahmen dieses Programmes insgesamt 82 Teilnehmer beschäftigen. Es handelt sich um Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand für die Dauer von 3 Jahren. Im Rahmen ihrer Bedarfe hat das Jobcenter des Salzlandkreises und die Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz für das 1. und II. Quartal 72 Maßnahmen mit Mehraufwand für 164 Teilnehmer bewilligt.

 

Die Geschäftsführung der ÖSEG mbH wird sich den geänderten Anforderungen stellen, geht jedoch davon aus, dass die Gesellschaft in den Folgejahren auf finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen sein wird.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen,

b)         den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten und

c)         dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 199.548,47 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.