Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 %
Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt
Falkenstein /Harz und der Salzlandkreis.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“TAXON GmbH”, Zweigniederlassung Hettstedt.
Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,
d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt
worden sind.
Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 05.
April 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der
Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben wurde der Jahresabschluss per
31.12.2017 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit der
Beschlussempfehlung weitergeleitet.
Zum Geschäftsjahr 2017:
Im Berichtsjahr 2017 hatte die ÖSEG mbH wiederholt drastische
Mittelkürzungen zu verkraften. Diese führten dazu, dass die ÖSEG mbH zum
zweiten Mal in Folge das Geschäftsjahr mit einem negativen Ergebnis abschließt.
Der Jahresfehlbetrag beträgt 199,5 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag 193 Tsd.
EUR). Die Liquidität der Gesellschaft wurde dadurch jedoch nicht gefährdet. Der
Finanzmittelfonds (liquide Mittel) verringerte sich und beträgt zum
Bilanzstichtag 512 Tsd. EUR. (im Vorjahr
691 Tsd. EUR)
Die realisierten Umsatzerlöse betragen 2017 rund 68 Prozent der Erlöse
des Jahres 2013. Ursache dafür sind immer weniger Teilnehmer in
Arbeitsgelegenheiten und das Auslaufen verschiedener Bundes- und
Landesprogramme. Neuaufgelegte Programme werden strukturell unzureichend
finanziert.
Die Beteiligung der ÖSEG mbH am Landesprogramm „58Plus" mit 29
Teilnehmern und am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe" mit 33 Teilnehmern
hat nicht dazu beigetragen, die finanzielle Situation zu verbessern, was auch
an der Finanzierungsstruktur dieser neuen Programme liegt.
Das Jobcenter des Salzlandkreises und die Kommunale Beschäftigungsagentur
Jobcenter Landkreis Harz bewilligten im Berichtsjahr 131 Maßnahmen für
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für 486 Personen (Vorjahr: 197
Maßnahmen für 631 Teilnehmer).
Die wesentliche Ergebnisquelle der ÖSEG mbH stellen die Aufwandszuschüsse
dar, die sich aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen 2016 reduzierten. Im
Geschäftsjahr 2017 fielen diese jedoch mit 1,89 Mio. EUR wieder höher aus als
im Vorjahr (1,48 Mio. EUR).
Auch 2017 bewirtschaftete die ÖSEG mbH mit 59 Teilnehmern in
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 70 ehemals brachliegende
Gärten in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender Kommunen.
Außerdem beschäftigte die ÖSEG mbH in zwei Projekten 30 Flüchtlinge, unter
anderem im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes
„Flüchtlingsintegrationsmaßnahme" (FIM).
Das Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2017 rund 74,2 Prozent vom
Gesamtkapital.
Im Durchschnitt des Jahres 2017 beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben
381 Personen (im Vorjahr 403 Personen), davon 295 Personen (im Vorjahr 367
Personen) in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Zum Bilanzstichtag (31.12.2017) sind 98 Personen in Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung, 29 Personen im Landesprogramm „Jobperspektive
58+“ und 33 im Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt.
Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren:
Ø Maßnahmen zur
Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der
Umweltbedingungen in den Grabensystemen, Neophytenbekämpfung)
Ø Hilfe im
kulturellen Bereich zur Vorbereitung und bei der Durchführung von kulturellen
Projekten
Ø Hilfe im sozialen
Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer, Kleiderkammer,
Schulbusbegleiter)
Ø Ergänzende
Tätigkeiten im infrastrukturellem Bereich (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten
im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen)
Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 74,2 %
der Bilanzsumme verringert, ist jedoch nach wie vor als sehr gut einzustufen.
(im Vorjahr 81,7 %)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der ÖSEG mbH
nicht.
Ausblick:
Seit Februar 2018 läuft das Landesprogramm StaTA (Stabilisierung und
Teilhabe am Arbeitsleben). Dabei gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen
aus Landesmitteln für regionale Projekte. Die ÖSEG mbH wird im Rahmen dieses
Programmes insgesamt 82 Teilnehmer beschäftigen. Es handelt sich um
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand für die Dauer von 3 Jahren. Im Rahmen
ihrer Bedarfe hat das Jobcenter des Salzlandkreises und die Kommunale
Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz für das 1. und II. Quartal 72
Maßnahmen mit Mehraufwand für 164 Teilnehmer bewilligt.
Die Geschäftsführung der ÖSEG mbH wird sich den geänderten Anforderungen
stellen, geht jedoch davon aus, dass die Gesellschaft in den Folgejahren auf
finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen sein wird.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und
der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine
Beanstandungen.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
PDF – Datei im Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“
geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 199.548,47
EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||