Betreff
Anpassung der Kostenbeiträge für die Benutzung einer Kindertageseinrichtung im Gebiet der Stadt Aschersleben
Vorlage
VIII/0090/24
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 11 KiFöG LSA werden die Kosten für die Kindertagesbetreuung von Land/Landkreis, den Gemeinden und den Eltern zu unterschiedlichen Teilen getragen. Das Land und der Landkreis beteiligen sich mit Zuweisungen, von denen das Land 2/3 und der Landkreis 1/3 trägt.

Das verbleibende Defizit [Gesamtkosten abz. Zuweisungen=verbleibendes Defizit] ist von Eltern und Gemeinde aufzubringen.

 

Der Anteil der Zuweisungen lag im Jahr 2016 noch bei ca. 40% der Gesamtkosten und ist danach kontinuierlich bis auf ca. 52% [2021] angestiegen. Danach fällt er wieder leicht ab und beträgt im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2024 ca. 48%.

 

Nach Abzug der Zuweisungen von den Gesamtkosten verbleibt ein Defizit, dass von der Gemeinde und den Eltern zu tragen ist.

 

Betrugen die Kosten für die Kinderbetreuung 2016 noch 11,61 Mio.EUR, so werden es im Jahr 2024 ca. 15,22 Mio.EUR sein. Das ist eine Steigerung um 23,7%. Wie die nachstehende Grafik zeigt, ist der Anteil des Kostenbeitrages im betrachteten Zeitraum nahezu gleichgeblieben.

 

    Aufteilung Kosten Kindertageseinrichtung 1

 

Mit dieser enormen Steigerung der Gesamtkosten in den Jahren 2023 und 2024 geht auch eine Verschiebung insbesondere der von Stadt und Eltern getragenen Anteile einher. Seit der letzten Erhöhung zum 01. Januar 2016 bis 2022 war die Stadt mit durchschnittlich 55,6% beteiligt und die Eltern dementsprechend mit 44,4%. In den vergangenen 2 Jahren haben sich die Anteile auf 63% Stadt und 37% Eltern verlagert. Damit entfallen 4,95 Mio.EUR auf die Stadt und 2,92 Mio EUR auf die Eltern. Da zu erwarten ist, dass sowohl die Personal- als auch die Sachkosten weiter steigen, wird der Anteil der Kostenbeiträge am verbleibenden Defizit weiter fallen.  

 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die zu tragenden Kosten zu gleichen Teilen auf die Eltern und die Stadt zu verteilen, ist eine Erhöhung der Kostenbeiträge um 0,9 Mio.EUR erforderlich.

 

Analog zur letzten Erhöhung, sollen diese auch jetzt ausgewogen gestaltet werden. Ebenso wird von einer Staffelung nach Einkommen abgesehen, da hier umfangreiche Möglichkeiten der Kostenbeitragserstattung bestehen (Geschwisterermäßigung, Kostenbeitragsübernahme durch den Landkreis).

 

Die Erhöhung der Kostenbeiträge bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Anhörung der Träger und der Gemeindeelternvertretung und ist dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Zustimmung vorzulegen.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

1. Änderung der Kostenbeitragssatzung

2. Kostenbeitragskalkulation

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Aschersleben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: