Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der
Stadt Seeland, welche 94% Stammkapitalanteil besitzt, Mitgesellschafterin der
Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der wires GmbH Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft, Halle/Saale. Diese Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt und deshalb konnte am 02.08.2024 der Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2023
Die Umsatzerlöse haben sich im Jahr 2023 mit 139 Tsd. EUR gegenüber dem
Vorjahr (Vj. 250 Tsd. EUR) stark verringert. Ausgehend von den geschlossenen
Pachtverträgen mit Umsatzbeteiligung stehen diesem jedoch geringere
Personalkosten und gesunkene Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und bezogene Waren gegenüber.
Die Erlöse lassen sich nur eingeschränkt zum Vorjahr vergleichen, da für
die Saison 2023 der bislang vom Unternehmen betriebene Imbiss inkl. Eintritt
verpachtet wurde. Der Pachtvertrag wurde mit einer Umsatzbeteiligung von 45 %
zunächst für eine Saison abgeschlossen. Entsprechend des Pachtvertrages
belaufen sich die Umsatzerlöse für das Abenteuerland im Jahr 2023 auf 66 Tsd.
EUR.
Die erste Saisonhälfte auf dem Spielplatz
entwickelte sich wiederholt positiv. Von April bis zum Ferienbeginn zeigten
sich überdurchschnittliche Besucherzahlen. Leider kam es in der zweiten
Saisonhälfte zu Besuchereinbrüchen, welche vor allem auf das häufig schlechte
und regnerische Wetter zurückzuführen waren. Das Abenteuerland verbuchte in
2023 im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von ca. 3.000 Besuchern auf
insgesamt ca. 40.000 Besucher.
Der Badebetrieb war wieder
stark vom Wetter abhängig. Der Strand des Concordia Sees wurde wie im Vorjahr
regelmäßig von Besuchern genutzt. Die Einnahmen am Strand sind vertraglich in
einem Pachtvertrag mit Umsatzbeteiligung von 25% (inkl. Vermietungsgebühren)
geregelt. Die Einnahmen stiegen von 20 Tsd. EUR 2022 auf 24 Tsd. EUR 2023. Die
Vermietung der 2019 angeschafften Tretboote, Kanus und SUP‘s am Strand
entwickelte sich weiterhin positiv. Das Interesse am Seeland und dem Concordia
See ist sowohl bei den Gästen als auch bei potenziellen Investoren gleichbleibend
hoch. Hieraus lässt sich somit ein sehr großes Potential für die Stadt Seeland
und das Umland ableiten.
Die Ertragslage ist nicht mit einem gewinnorientierten
Wirtschaftsunternehmen zu vergleichen, da die Gesellschafter Zuschüsse an die
Gesellschaft leisten, die an den geplanten Aufwendungen orientiert sind. Die
Zuschüsse betrugen im Jahr 2023 239 Tsd. EUR. Grundlage für die Zahlungen
bildet dabei der für das jeweilige Jahr bestätigte Wirtschaftsplan der
Gesellschaft.
Das Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 46 Tsd. EUR.
Den Zugängen von 8 Tsd. EUR stehen planmäßige Abschreibungen von 53 Tsd. EUR
gegenüber. Die Beteiligung der HASEG wurde um 1,3 Tsd. EUR außerplanmäßig
wertberichtigt.
Das Eigenkapital verringert sich durch den Jahresfehlbetrag von 42 Tsd.
EUR auf 781 Tsd. EUR.
Zur Prüfung:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, sowie keine Tatsachen feststellen, die
den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen jedoch
im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft
nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.
Mittelfristig besteht auf Grund der Finanzsituation der öffentlichen Hand
das Risiko, dass die Gesellschaft durch Verringerung der Zuschüsse
unterfinanziert sein wird. Die von der Gesellschaft betriebenen Objekte können
auf Grund der vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend bewirtschaftet
werden. Daher ist es eine primäre Aufgabe der Geschäftsführung die Schaffung
neuer Einnahmequellen sowie die Steigerung der Einnahmen an den bestehenden
Attraktionen voranzutreiben. Des Weiteren wird aufgrund der Vorgabe des
Hauptgesellschafters jährlich der Zuschuss reduziert und somit der strikte
Sparkurs verstetigt werden. Notwendige Investitionen zur Steigerung der
touristischen Attraktivität sind mit reduzierten Zuschüssen nicht finanzierbar.
Bestandsgefährdende Risiken werden auf Grund der guten Eigenkapitalquote
und der vorhandenen liquiden Mittel für das nächste Jahr nicht gesehen.
Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem
Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2023 zu verweigern.
Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) ergab keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF – Datei im
Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Lageberichtes 2023 der Seeland
Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „wires GmbH“, Halle (Saale) geprüfte und mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum
31.12.2023 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur
Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen,
b) den Aufsichtsrat und die
Geschäftsführerin Frau Christin Tischendorf-Herm für das Geschäftsjahr 2023 zu
entlasten und
c) dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag
in Höhe von 42.288,01 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.5315000 10.000,-
EUR Zuschuss 2023 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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