Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
Vorlage
VIII/0088/24
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland, welche 94% Stammkapitalanteil besitzt, Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der wires GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Halle/Saale. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 02.08.2024 der Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2023

 

Die Umsatzerlöse haben sich im Jahr 2023 mit 139 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr (Vj. 250 Tsd. EUR) stark verringert. Ausgehend von den geschlossenen Pachtverträgen mit Umsatzbeteiligung stehen diesem jedoch geringere Personalkosten und gesunkene Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren gegenüber.

 

Die Erlöse lassen sich nur eingeschränkt zum Vorjahr vergleichen, da für die Saison 2023 der bislang vom Unternehmen betriebene Imbiss inkl. Eintritt verpachtet wurde. Der Pachtvertrag wurde mit einer Umsatzbeteiligung von 45 % zunächst für eine Saison abgeschlossen. Entsprechend des Pachtvertrages belaufen sich die Umsatzerlöse für das Abenteuerland im Jahr 2023 auf 66 Tsd. EUR.

 

Die erste Saisonhälfte auf dem Spielplatz entwickelte sich wiederholt positiv. Von April bis zum Ferienbeginn zeigten sich überdurchschnittliche Besucherzahlen. Leider kam es in der zweiten Saisonhälfte zu Besuchereinbrüchen, welche vor allem auf das häufig schlechte und regnerische Wetter zurückzuführen waren. Das Abenteuerland verbuchte in 2023 im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von ca. 3.000 Besuchern auf insgesamt ca. 40.000 Besucher.

 

Der Badebetrieb war wieder stark vom Wetter abhängig. Der Strand des Concordia Sees wurde wie im Vorjahr regelmäßig von Besuchern genutzt. Die Einnahmen am Strand sind vertraglich in einem Pachtvertrag mit Umsatzbeteiligung von 25% (inkl. Vermietungsgebühren) geregelt. Die Einnahmen stiegen von 20 Tsd. EUR 2022 auf 24 Tsd. EUR 2023. Die Vermietung der 2019 angeschafften Tretboote, Kanus und SUP‘s am Strand entwickelte sich weiterhin positiv. Das Interesse am Seeland und dem Concordia See ist sowohl bei den Gästen als auch bei potenziellen Investoren gleichbleibend hoch. Hieraus lässt sich somit ein sehr großes Potential für die Stadt Seeland und das Umland ableiten.

 

Die Ertragslage ist nicht mit einem gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen zu vergleichen, da die Gesellschafter Zuschüsse an die Gesellschaft leisten, die an den geplanten Aufwendungen orientiert sind. Die Zuschüsse betrugen im Jahr 2023 239 Tsd. EUR. Grundlage für die Zahlungen bildet dabei der für das jeweilige Jahr bestätigte Wirtschaftsplan der Gesellschaft.

 

Das Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 46 Tsd. EUR. Den Zugängen von 8 Tsd. EUR stehen planmäßige Abschreibungen von 53 Tsd. EUR gegenüber. Die Beteiligung der HASEG wurde um 1,3 Tsd. EUR außerplanmäßig wertberichtigt.

 

Das Eigenkapital verringert sich durch den Jahresfehlbetrag von 42 Tsd. EUR auf 781 Tsd. EUR.

 

Zur Prüfung:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen jedoch im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.

 

Mittelfristig besteht auf Grund der Finanzsituation der öffentlichen Hand das Risiko, dass die Gesellschaft durch Verringerung der Zuschüsse unterfinanziert sein wird. Die von der Gesellschaft betriebenen Objekte können auf Grund der vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend bewirtschaftet werden. Daher ist es eine primäre Aufgabe der Geschäftsführung die Schaffung neuer Einnahmequellen sowie die Steigerung der Einnahmen an den bestehenden Attraktionen voranzutreiben. Des Weiteren wird aufgrund der Vorgabe des Hauptgesellschafters jährlich der Zuschuss reduziert und somit der strikte Sparkurs verstetigt werden. Notwendige Investitionen zur Steigerung der touristischen Attraktivität sind mit reduzierten Zuschüssen nicht finanzierbar.

 

Bestandsgefährdende Risiken werden auf Grund der guten Eigenkapitalquote und der vorhandenen liquiden Mittel für das nächste Jahr nicht gesehen.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2023 zu verweigern.

 

Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) ergab keine Beanstandungen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Lageberichtes 2023 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „wires GmbH“, Halle (Saale) geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen,

 

b)         den Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Frau Christin Tischendorf-Herm für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten und

 

c)         dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 42.288,01 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.5315000

10.000,- EUR Zuschuss 2023

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: