Betreff
Beschluss zur Überplanmäßige Ausgabe: Straßenentwässerungskosten 2024
Vorlage
VIII/0071/24
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist gem. §78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.

 

Der Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und, wenn nötig, fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlas für die Neukalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.

 

Im Stadtratsbeschluss 536/23 vom 29.11.2023 wurden die Straßenentwässerungskosten für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2026 von 370.000 € auf 477.000 € aufgestellt.

 

Zu dem Zeitpunkt des genannten Beschlusses war die Haushaltsplanung für das Jahr 2024 bereits abgeschlossen.

 

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der erforderlichen Mehrkosten von 107.000 € ist dieser Beschluss einer Überplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2024 erforderlich. Die Mehrausgabe wird im Haushalt durch Minderaufwendung bei der Kreisumlage ausgeglichen.

 

Für die Folgejahre 2025 und 2026 werden die kalkulierten Straßenentwässerungskosten planmäßig in den Haushalt der Stadt eingestellt.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Die Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 107.000 € für die Mehrkosten bei der Straßenentwässerung 2024 im Gebiet der Stadt Aschersleben.
  2. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt aus der Minderaufwendung bei der Kreisumlage.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

107.000,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.1.10.5372000

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: