Die Stadt
Aschersleben ist gem. §78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG
LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser
hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres
Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.
Der Eigenbetrieb
hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die
Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und, wenn
nötig, fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlas für die Neukalkulation
der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.
Im Stadtratsbeschluss
536/23 vom 29.11.2023 wurden die Straßenentwässerungskosten für den
Kalkulationszeitraum 2024 – 2026 von 370.000 € auf 477.000 € aufgestellt.
Zu dem Zeitpunkt
des genannten Beschlusses war die Haushaltsplanung für das Jahr 2024 bereits
abgeschlossen.
Zur Sicherung
der Gesamtfinanzierung der erforderlichen Mehrkosten von 107.000 € ist dieser
Beschluss einer Überplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2024 erforderlich. Die
Mehrausgabe wird im Haushalt durch Minderaufwendung bei der Kreisumlage ausgeglichen.
Für die
Folgejahre 2025 und 2026 werden die kalkulierten Straßenentwässerungskosten
planmäßig in den Haushalt der Stadt eingestellt.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:
- Die Überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 107.000 € für die Mehrkosten bei der Straßenentwässerung 2024 im
Gebiet der Stadt Aschersleben.
- Die Deckung dieser Mehrausgaben
erfolgt aus der Minderaufwendung bei der Kreisumlage.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
107.000,00 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
6.1.1.10.5372000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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