Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung
eines Haushaltsjahres. Sie enthält auch die Festsetzung der Steuersätze, soweit
diese nicht gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA in einer gesonderten Steuersatzung
festgelegt sind.
Die bisher geltende Hebesatzsatzung war aufgrund der Neuregelungen des
Grundsteuerrechts zum 01. 01. 2025 nur für das Jahr 2024 gültig.
Es macht sich daher erforderlich, für das Jahr 2025 vom Erlass einer
Hebesatzung Gebrauch zu machen und die Hebesätze unter Beachtung der
Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzbehörden neu festzusetzen.
Rechtlich möglich und notwendig kann unabhängig vom Beschluss und der
Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 die Stadt Aschersleben die
Hebesätze für die Realsteuern gemäß § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) und §
16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) festsetzen.
Die Hebesätze der Stadt Aschersleben und ihrer 11 Ortsteile für die
Grundsteuer B sind gegenüber der Satzung der Stadt Aschersleben über die
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 verändert worden.
Für die Grundsteuer B lagen der bisherigen Bemessung höhere Einheitswerte
zu Grunde. Mit der Neubewertung durch das Finanzamt macht es sich daher
erforderlich, den Hebesatz auf 440 v. Hundert zu erhöhen, um das bisherige
Steueraufkommen erreichen zu können.
Bei der Grundsteuer A sind bisher die der Stadt Aschersleben mitgeteilten
Werte nicht ausreichend, um die Höhe des künftigen Hebesatzes abschließend
bestimmen zu können.
Um die Einnahmen der Stadt Aschersleben im 1. Halbjahr 2025 sicherstellen
zu können, wird daher vorgeschlagen, zunächst den Hebesatz bei 400 v. H. zu
belassen und im Laufe des Jahres 2025 den Hebesatz an die nunmehr geltenden
Grundsteuermessbeträge anzupassen, sobald die entsprechenden Zuarbeiten des
Finanzamtes in ausreichend großer Zahl vorliegen, um eine entsprechende
Planungssicherheit zu haben.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 430 v. Hundert.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben über die
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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