Betreff
Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025
Vorlage
VIII/0070/24
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie enthält auch die Festsetzung der Steuersätze, soweit diese nicht gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA in einer gesonderten Steuersatzung festgelegt sind.

 

Die bisher geltende Hebesatzsatzung war aufgrund der Neuregelungen des Grundsteuerrechts zum 01. 01. 2025 nur für das Jahr 2024 gültig.

 

Es macht sich daher erforderlich, für das Jahr 2025 vom Erlass einer Hebesatzung Gebrauch zu machen und die Hebesätze unter Beachtung der Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzbehörden neu festzusetzen.

 

Rechtlich möglich und notwendig kann unabhängig vom Beschluss und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 die Stadt Aschersleben die Hebesätze für die Realsteuern gemäß § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) und § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) festsetzen.

 

Die Hebesätze der Stadt Aschersleben und ihrer 11 Ortsteile für die Grundsteuer B sind gegenüber der Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 verändert worden.

 

Für die Grundsteuer B lagen der bisherigen Bemessung höhere Einheitswerte zu Grunde. Mit der Neubewertung durch das Finanzamt macht es sich daher erforderlich, den Hebesatz auf 440 v. Hundert zu erhöhen, um das bisherige Steueraufkommen erreichen zu können.

 

Bei der Grundsteuer A sind bisher die der Stadt Aschersleben mitgeteilten Werte nicht ausreichend, um die Höhe des künftigen Hebesatzes abschließend bestimmen zu können.

 

Um die Einnahmen der Stadt Aschersleben im 1. Halbjahr 2025 sicherstellen zu können, wird daher vorgeschlagen, zunächst den Hebesatz bei 400 v. H. zu belassen und im Laufe des Jahres 2025 den Hebesatz an die nunmehr geltenden Grundsteuermessbeträge anzupassen, sobald die entsprechenden Zuarbeiten des Finanzamtes in ausreichend großer Zahl vorliegen, um eine entsprechende Planungssicherheit zu haben.

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 430 v. Hundert.

 


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Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: