Am 27. 11. 2024 soll vom Stadtrat die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Aschersleben einschließlich des Haushaltsplans beschlossen werden.

Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2025 geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.

Nach den jetzigen Planungen wird der Ausgleich im Jahr 2025 nicht erreicht werden, so dass gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen ist mit dem Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben zu erreichen.

Da zudem auch im Haushaltsjahr 2025 die Genehmigungsgrenze für Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne Überschreitung der Genehmigungsgrenze wiederherzustellen.

Diesen gesetzlichen Vorgaben soll mit der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.


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Oberbürgermeister

Anlage


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2025 – 2033.

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, bei eventuellen Änderungen zur Haushaltssatzung 2025 das Konsolidierungskonzept entsprechend dem Beschluss zur Haushaltssatzung zahlenmäßig anzupassen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: