Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde
am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie anderer gesetzlicher
Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat
über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung
und über die Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Stuttgart Niederlassung Leipzig. Die Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 15. Juli 2024 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum
Geschäftsjahr 2023:
Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer
Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für
die Abwasserentsorgung, die für 2023 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,96 EUR
pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,72 EUR je volle 5m² bebauter
oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die
Abwassergebühren unter denen vieler Verbände im Umland.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2023 mit einem
positiven Jahresergebnis in Höhe von 96.132,79 Tsd. EUR (Vorjahr 868,6 Tsd.
EUR) ab. Wesentliche Ursachen für das im Vergleich zum Vorjahr verminderte
Jahresergebnis sind die um ca. 500 Tsd. EUR geringeren Umsatzerlöse und höhere
Aufwendungen. Dazu zählen beispielsweise tarifbedingt ein höherer Personalaufwand
(+ 110 Tsd. EUR), höherer Materialaufwand (+51 Tsd. EUR) und höhere sonstige
betriebliche Aufwendungen (+77 Tsd. EUR).
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 433,6 Tsd. EUR (1,0%)
niedriger als im Vorjahr und beträgt ca. 42,6 Mio. EUR. Wesentliche Gründe
hierfür sind auf der Aktivseite die Minderung des Umlaufvermögens um ca. 205
Tsd. EUR und die Verringerung der liquiden Mittel um 230 Tsd. EUR. Auf der
Passivseite verringerten sich die Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse
und die Verbindlichkeiten um insgesamt ca. 1,05 Mio. EUR.
Investitionen:
Die Investitionen im Geschäftsjahr betreffen die fertiggestellten
Baumaßnahmen schmutzwasserseitige Erschließung des Wohngebietes
“Stadtrandsiedlung“ — 1. Bauabschnitt Engelsstraße " und der Kanalbau im
Ortsteil Freckleben - Verlegung eines Schmutzwasserkanals in der Straße
“Dorfplatz“.
In der Ausführung befanden sich die schmutzwasserseitige Erschließung des
Wohngebietes “Stadtrandsiedlung“ — 2. Bauabschnitt: Karl-Marx-Straße,
Heinrich-Zille-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße, die Erneuerung des
Mischwasserkanals in der B 185 “Ermslebener Straße“ im Zuge des Straßenausbaus
und der Kanalbau im Ortsteil Freckleben - Verlegung eines Regenwasserkanals in
der Straße “Am Schloßberg“.
In der Planung waren die Baumaßnahmen zur Erneuerung der
Fällmittelspeicher- und Dosierstation auf der Kläranlage, die Verlegung eines
Regenwasserkanals im Vogelviertel (Zeisigweg/Meisenweg), die Erneuerung des
Mischwasserkanals in der Straße “Fallerslebener Weg“ und die Erneuerung des
Mischwasserkanals im „Lerchenweg“.
Alle Baumaßnahmen wurden ausgeschrieben und öffentlich vergeben.
Der Gesamtumfang
der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2023 ca. 1,5 Mio. EUR (im Vorjahr 1,4
Mio. EUR).
Das Eigenkapital hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns
auf ca. 15,7 Mio. EUR erhöht (gestiegen um ca. 35 Tsd. EUR) und beträgt 36,9 %
(Vj. 36,5 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.
Vom Jahresergebnis 2023 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen
Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als
Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den restlichen
Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang
mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der
Eigenbetriebs-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA).
Um Zustimmung zu
den Beschlussvorschlägen wird gebeten.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
1. Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
2. Bericht
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Stuttgart
Niederlassung Leipzig über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes zum 31.12.2023 des „Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt
Aschersleben“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 42.645.068,66 EUR wird
festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf
a) das Anlagevermögen
41.777.672,00 EUR
b) das
Umlaufvermögen 865.388,23 EUR
1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf
a) das
Eigenkapital 15.744.727,89
EUR
b) die
empfangenen Investitionszuschüsse 14.315.130,59
EUR
c) die
empfangenen Ertragszuschüsse 2.923.330,00 EUR
d) die Rückstellungen 1.197.304,06 EUR
e) die Verbindlichkeiten 8.464.576,12 EUR
1.2 Jahresgewinn
96.132,79 EUR
1.2.1 Summe der
Erträge 4.447.989,37 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 4.351.856,58 EUR
2. Verwendung
des Jahresgewinns
a) Abführung
an den Haushalt des Aufgabenträgers
61.239,36 EUR
b) auf neue
Rechnung vorzutragen (Rücklage) 34.893,43 EUR
3. Dem
Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung
erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
Erträge v Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen u
Beteiligungen 61.239,36 EUR
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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