Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2023 vom "Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA"
Vorlage
VIII/0039/24
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Stuttgart Niederlassung Leipzig. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 15. Juli 2024 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2023:

 

Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung, die für 2023 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,96 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,72 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die Abwassergebühren unter denen vieler Verbände im Umland.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2023 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 96.132,79 Tsd. EUR (Vorjahr 868,6 Tsd. EUR) ab. Wesentliche Ursachen für das im Vergleich zum Vorjahr verminderte Jahresergebnis sind die um ca. 500 Tsd. EUR geringeren Umsatzerlöse und höhere Aufwendungen. Dazu zählen beispielsweise tarifbedingt ein höherer Personalaufwand (+ 110 Tsd. EUR), höherer Materialaufwand (+51 Tsd. EUR) und höhere sonstige betriebliche Aufwendungen (+77 Tsd. EUR).

 

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 433,6 Tsd. EUR (1,0%) niedriger als im Vorjahr und beträgt ca. 42,6 Mio. EUR. Wesentliche Gründe hierfür sind auf der Aktivseite die Minderung des Umlaufvermögens um ca. 205 Tsd. EUR und die Verringerung der liquiden Mittel um 230 Tsd. EUR. Auf der Passivseite verringerten sich die Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse und die Verbindlichkeiten um insgesamt ca. 1,05 Mio. EUR.

 

Investitionen:

 

Die Investitionen im Geschäftsjahr betreffen die fertiggestellten Baumaßnahmen schmutzwasserseitige Erschließung des Wohngebietes “Stadtrandsiedlung“ — 1. Bauabschnitt Engelsstraße " und der Kanalbau im Ortsteil Freckleben - Verlegung eines Schmutzwasserkanals in der Straße “Dorfplatz“.

 

In der Ausführung befanden sich die schmutzwasserseitige Erschließung des Wohngebietes “Stadtrandsiedlung“ — 2. Bauabschnitt: Karl-Marx-Straße, Heinrich-Zille-Straße und Käthe-Kollwitz-Straße, die Erneuerung des Mischwasserkanals in der B 185 “Ermslebener Straße“ im Zuge des Straßenausbaus und der Kanalbau im Ortsteil Freckleben - Verlegung eines Regenwasserkanals in der Straße “Am Schloßberg“.

 

In der Planung waren die Baumaßnahmen zur Erneuerung der Fällmittelspeicher- und Dosierstation auf der Kläranlage, die Verlegung eines Regenwasserkanals im Vogelviertel (Zeisigweg/Meisenweg), die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Straße “Fallerslebener Weg“ und die Erneuerung des Mischwasserkanals im „Lerchenweg“.

 

Alle Baumaßnahmen wurden ausgeschrieben und öffentlich vergeben.

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2023 ca. 1,5 Mio. EUR (im Vorjahr 1,4 Mio. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns auf ca. 15,7 Mio. EUR erhöht (gestiegen um ca. 35 Tsd. EUR) und beträgt 36,9 % (Vj. 36,5 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2023 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den restlichen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA).

 

Um Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen wird gebeten.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)

 

1.         Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

2.         Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Stuttgart Niederlassung Leipzig über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2023 des „Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben“

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 42.645.068,66 EUR wird festgestellt.

 

1.1       Bilanzsumme

 

1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf

a)         das Anlagevermögen                                        41.777.672,00 EUR

b)         das Umlaufvermögen                                             865.388,23 EUR

 

1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf

a)         das Eigenkapital                                              15.744.727,89 EUR

b)         die empfangenen Investitionszuschüsse            14.315.130,59 EUR

c)         die empfangenen Ertragszuschüsse                    2.923.330,00 EUR

d)         die Rückstellungen                                              1.197.304,06 EUR

e)         die Verbindlichkeiten                                          8.464.576,12 EUR

 

1.2       Jahresgewinn                                                          96.132,79 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                             4.447.989,37 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                 4.351.856,58 EUR

 

2.         Verwendung des Jahresgewinns 

 

a)         Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers   61.239,36 EUR

b)         auf neue Rechnung vorzutragen (Rücklage)            34.893,43 EUR

 

3.         Dem Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.4651000

Erträge v Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen u Beteiligungen

61.239,36 EUR          

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: