Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne
eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als
Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des
Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „W R T
Revision und Treuhand GmbH“, Halle/Saale aufgestellt und erhielt am 05. Juni
2024 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die
Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Zum
Geschäftsjahr 2023:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2023 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 2.745,81 EUR aus (im Vorjahr Jahresverlust
-39.508,49 EUR).
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 215,8 Tsd.
EUR (+4,9 %) und beträgt nunmehr ca. 4,64 Mio. EUR (Vorjahr 4,43 Mio. EUR).
Die Eigenkapitalquote (1,43 Mio. EUR Eigenkapital) hat sich gegenüber dem
Vorjahr um 1 % auf 30,8 % reduziert, ist aber immer noch als angemessen zu
bewerten.
Investitionen:
Im Jahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von ca. 174,5 Tsd. EUR inklusive
der aktivierten Eigenleistungen auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 26 Tsd.
EUR getätigt.
Es wurden beispielsweise neue Flächen (Olearien) auf dem städtischen
Friedhof in der Schmidtmannstraße angelegt. Außerdem hat der BWH Technik,
hauptsächlich Transporter, deren Leasingzeit abgelaufen war, käuflich erworben,
um so dem sich erheblich verteuerten Leasinggeschäft entgegenzuwirken. Für die
2024 geplante Sanierung des Sozialgebäudes wurden 2023 bereits Planungskosten
abgerechnet und es wurde minimal in neue Kleingerätetechnik investiert, z.B. in
eine Handspritzmaschine für den Bereich Straßenunterhaltung.
Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr ca. 3,75 Mio. EUR und
haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 526,6 Tsd. EUR erhöht. Die größten
Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen
Grünanlagenpflege (799 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (456
Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den
Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden
insgesamt 545 Tsd. EUR Umsatz
erlöst.
Es wurde im Geschäftsjahr 2023, so wie auch in den Vorjahren, vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3
Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR vereinnahmt und zur
Kostendeckung und für Investitionen auf dem Friedhof genutzt.
Zum Jahresende 2023 verfügte der BWH über insgesamt 56 Mitarbeiter,
darunter sind 10 Gemeindearbeiter, 6 Hausmeister, 2 Saisonkräfte sowie 11 Angestellte
in der Verwaltung.
Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der
Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO).
Um Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen wird gebeten.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
1. Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
2. Bericht
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Lageberichtes 2023 des
Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 4.641.753,22 EUR wird
festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf
a) das
Anlagevermögen 3.838.933,22
EUR
b) auf das
Umlaufvermögen 754.813,49 EUR
1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf
a) das
Eigenkapital 1.428.024,12
EUR
b) die
empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 EUR
c) die Rückstellungen 64.650,00 EUR
d) die
Verbindlichkeiten 152.757,96 EUR
1.2 Jahresgewinn 2.745,81 EUR
1.2.1 Summe der
Erträge 4.031.430,85
EUR
1.2.2 Summe der
Aufwendungen 4.028.685,04
EUR
2. Verwendung
des Jahresgewinns
a) auf neue
Rechnung vorzutragen 2.745,81 EUR
3. Dem
Betriebsleiter Herrn André Könnecke wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung
erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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