Auf der Grundlage des §
56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet Beiträge, die ihr
aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen
und zu erheben sind, auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet
umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage
für das Kalenderjahr 2024 ergibt sich aus den jeweiligen Beitragsbescheiden der
Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände pro
Kalenderjahr erstellt. Somit müssen die Umlagebeiträge entsprechend jährlich
neu ermittelt werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Satzung zur 6. Änderung der Satzung
der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche
Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 6. Änderung der Satzung der
Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
„Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS) vom 08.10.2020
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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