Betreff
Beschluss zur Stellungnahme der Stadt Aschersleben zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans des Landes Sachsen-Anhalt 1. Entwurf mit Umweltbericht
Vorlage
VII/0710/24
Aktenzeichen
61-22.04/fi
Art
Beschlussvorlage

Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der öffentlichen Stellen und Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz freigegeben und um Stellungnahme bis einschließlich 12. April 2024 gebeten. Im Rahmen der Trägerbeteiligung äußert sich die Stadt Aschersleben zu nachfolgenden Sachverhalten:

  • Festlegung der Zentralen Orte und Verflechtungsbereiche
  • Mittelzentren
  • Vorrangstandorte für landesbedeutsame Industrie und Gewerbeflächen mit herausgehobener Bedeutung
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Ausbau des nationalen und regionalen Schienennetzes
  • Förderung von Elektrifizierung und alternativen Antrieben
  • Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans 2030 und Investitionsgesetz Kohleregionen
  • Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft
  • Freiflächensolaranlagen
  • Bundesautobahn 71 und
  • Planungskonzeption Windenergie

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Der in der Anlage beigefügte Wortlaut der Stellungnahme der Stadt Aschersleben zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans des Landes Sachsen-Anhalt 1. Entwurf mit Umweltbericht vom 12.04.2024 wird bestätigt.

 

 

 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

Anlagen: Stellungnahme der Stadt Aschersleben zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans des Landes Sachsen-Anhalt 1. Entwurf vom 12.04.2024

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: