Die demographische Entwicklung und die sich stetig ändernden Interessen
und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen veranlassen die Verwaltung der
Stadt Aschersleben, den bestehenden Ist-Zustand auf dem Gebiet der offenen
Kinder- und Jugendarbeit durch den Stadtrat bestätigen zu lassen.
Selbst bei rückläufiger Entwicklung der Anzahl der Kinder und
Jugendlichen in der Kernstadt, aber vor allem in den zu Aschersleben gehörenden
Ortschaften, muss es Ziel aller Verantwortlichen sein, im Interesse eines
gelingenden gesellschaftlichen Zusammenhalts das in der Anlage beschriebene Netz
an Jugendeinrichtungen und Angeboten mittelfristig zu erhalten.
Dabei müssen die Strukturen so flexibel gestaltet werden, dass sie
problemlos in der Lage sind, neuere Entwicklungen aufzugreifen und in die
städtische Kinder- und Jugendarbeit zu integrieren. Dabei ist auf ein
veränderte Nutzungsverhalten der Kinder- und Jugendlichen ebenso einzugehen,
wie z.B. eine räumlich zielgruppenentsprechende Angebotsvorhaltung. Die
angespannte finanzielle Lage der Stadt lässt die Erhaltung der Quantität und
Qualität in der offenen Kinder- und Jugendarbeit als ein ambitioniertes Ziel
erscheinen. Dem sollte sich die Stadt Aschersleben in den kommenden Jahren
stellen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Aschersleben gestaltet
gemäß des Subsidiaritätsprinzips gemeinsam mit freien Trägern, wie z.B. dem ELF
e.V., die Angebote für die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer gelebten
Demokratie und zivilgesellschaftlichen Engagement.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Bedarfs- und
Entwicklungsplanung zur Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage enthaltene Bedarfs- und
Entwicklungsplanung zur Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
|
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||