Betreff
Zuschuss für das Ascania Pferdefestival 2024
Vorlage
VII/0717/24
Art
Beschlussvorlage

Das ASCANIA Pferdefestival ist ein deutschlandweit bekanntes Pferdesportevent. Zum nunmehr 12. Mal soll es in der Zeit vom 22. – 25. August auf der Herrenbreite in Aschersleben stattfinden. Bestandteil der Veranstaltung sind mehrere hochkarätige Dressur- und Springprüfungen in den unterschiedlichsten Kategorien. Höhepunkt ist die Drei-Sterne-Springprüfung als einzige Prüfung in Sachsen-Anhalt, die bundesweit angenommen wird.

In den vergangenen 12. Jahren hat sich das Festival aber auch zu einem gesellschaftlichen Event entwickelt. So gibt es neben dem sportlichen Teil Angebote für Kinder bis hin zu Senioren einschließlich von Showprogrammen an mehreren Abenden. Alljährlich zählt die Veranstaltung mehr als 10.000 Besucher aus der Stadt aber auch aus der Region und darüber hinaus. 

 

Veranstalter ist der Reit- und Fahrverein Westdorf-Aschersleben e.V., der am 15. Februar 2024 einen Zuschuss beantragt.

Die Gesamtausgaben belaufen sind nach Angaben des Antragstellers auf             133.000 EUR.

Der Zuschuss wurde in Höhe von                                                                               13.000 EUR

beantragt. 

 


 

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt die Zuwendung an den Reit- und Fahrverein Westdorf-Aschersleben e.V. in Höhe von 13.000 EUR.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

    4.2.1.10.5271000 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: