Die Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein und Seeland haben sich
unter dem Titel
1 Bundesland, 3 Landkreise, 4 Städte = 1 Region an dem Programm „Aller.Land
- zusammen gestalten. Strukturen stärken.“ beteiligt. Dieses Programm wird aus
Mitteln des Bundes finanziert.
Dieses Programm zur Förderung von Kultur, Beteiligung und Demokratie in
ländlichen Regionen, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen soll
dazu beitragen, das demokratische Gemeinwesen vor Ort zu stärken, indem es
Kulturförderung mit ländlicher Entwicklung und Daseinsvorsorge verbindet. Das
Programm bietet Menschen und lnstitutionen in ländlichen Regionen die
Gelegenheit, ihre lokalen Gemeinschaften zu stärken, damit sie besser auf
regionale Herausforderungen reagieren und einen längerfristigen
Veränderungsprozess hin zu mehr kultureller Beteiligung und demokratischer
Teilhabe mitgestatten können.
Das Programm besteht aus einer Entwicklungs- und einer Umsetzungsphase. Die
Entwicklungsphase dient dazu, Projektideen zu entwickeln. Diese sind bis zum
16. Dezember 2024 einzureichen. Eine Jury wählt aus bis zu 97 Bewerbern 30
Regionen aus, die im Zeitraum 01. Juli 2025 bis 31. Dezember 2030 mit bis zu
1,5 Mio. EUR gefördert werden können.
In der Entwicklungsphase (01.01.2024 bis 30.06.2025) stellt der Bund
insgesamt 40.000 EUR zur Verfügung. Davon entfallen 35.000 EUR auf das
Haushaltsjahr 2024. Diese Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Der Differenzbetrag von 5.000 EUR wird 2025 in den Haushalt eingestellt.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
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2024 |
2025 |
gesamt |
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Produkt |
2.8.1.20 |
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Ergebnisplan |
Finanzplan |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
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Buchungsstelle |
4142015 |
6142015 |
4142015 |
6142015 |
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Zuweisungen für laufende Zwecke vom
Landkreis "Aller.Land" |
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Einnahmen |
35.000 |
35.000 |
5.000 |
5.000 |
40.000 |
Buchungsstelle |
5271015 |
7271015 |
5271015 |
7271015 |
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Besondere Verwaltungsaufwendungen
"Aller.Land" |
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Ausgaben |
35.000 |
35.000 |
5.000 |
5.000 |
40.000 |
Saldo |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt,
außerplanmäßige Aufwendungen und Erträge bzw. Aus- und Einzahlungen in Höhe von
jeweils 35.000 EUR für das Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
35.000 EUR |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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