Betreff
Spendenannahme für den Bauwirtschaftshof
Vorlage
VII/0711/24
Aktenzeichen
BWH
Art
Beschlussvorlage

Der Bauwirtschaftshof möchte die Außenwandflächen der Waldkapelle auf dem Zentralfriedhof  durch den Künstler Sven Großkreutz farblich gestalten lassen.

 

Das 2017 errichtete Gebäude dient nicht nur als Ort für Abschiedszeremonien, sondern auch als Ort für kulturelle Veranstaltungen wie Führungen, Lesungen oder anderen dem Trauerort angemessenen Kulturveranstaltungen. Die freiliegende Balkendecke mit dem abgeschrägten Dach öffnet das Objekt zum Friedhof hin und macht es damit für die Besucher transparent. Die künstlerische Gestaltung wertet dadurch nicht nur die Waldkapelle selbst, sondern den gesamten Friedhof auf.

 

Für die Umsetzung des Projektes wurde ein Antrag auf eine 80 prozentige Projektförderung bei der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt gestellt.

 

Der Eigenmittelanteil soll möglichst über Spenden finanziert werden und so hat sich der Verschönerungsverein Aschersleben e.V. verpflichtet, eine Spende in Höhe von 3.700,00 Euro (10%), zu leisten.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass das Projekt nicht umgesetzt werden kann.

 

Es wird empfohlen, die Zuwendung des Verschönerungsvereins anzunehmen.

 

 

 


 

 

_.________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende des  „Verschönerungsverein Aschersleben e.V.“ in Höhe von 3.700 Euro für den Bauwirtschaftshof zur Unterstützung der künstlerischen Wandgestaltung der Waldkapelle auf dem Zentralfriedhof.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: