Betreff
Ermächtigung des Betriebsleiters zur Beantragung einer Projektförderung bei der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Vorlage
VII/0709/24
Art
Beschlussvorlage

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 11.05.2023 hatte der Künstler Sven Großkreutz aus Halle seine beiden Entwürfe für die künstlerische Wandgestaltung der Waldkapelle auf dem Zentralfriedhof vorgestellt und Ausführungen zu einer möglichen Umsetzung des Projektes gemacht.

 

Unsere Friedhöfe sind facettenreiche Kulturräume. Sie sind nicht nur vielbesuchte Schauplätze von Kultur und Geschichte, sondern lebendige Räume von aktueller Bedeutung. Wie kaum ein anderer Kulturraum verbindet der Friedhof dabei auf einzigartige Weise Natur, Heimat und Kultur. Durch die Ernennung zum Immateriellen Kulturerbe ist die deutsche Friedhofskultur wieder mehr in den Focus des gesellschaftlichen Lebens gerückt und zeigt deutlich, wie wichtig der Kulturraum Friedhof für unsere Gesellschaft ist.

 

Die im Jahr 2017 errichtete Waldkapelle dient als Ort für Abschiedszeremonien aber auch als Ort für kulturelle Veranstaltungen wie Führungen, Lesungen oder anderen dem Trauerort angemessenen Kulturveranstaltungen. Die freiliegende Balkendecke mit dem abgeschrägten Dach öffnet das Gebäude zum Friedhof hin und macht es damit für die Besucher transparent. Eine farbliche Gestaltung war von Anfang an geplant, wurde jedoch bisher nicht umgesetzt. Das soll sich nun mit den Entwürfen des Künstlers Sven Großkreutz ändern.

 

Herr Könnecke wurde mit der Erarbeitung einer Beschlussvorlage beauftragt, die sowohl die beiden Varianten als auch die Auflistung der Kosten enthalten sollte. Auch die Möglichkeit einer externen Finanzierung wie der einer Kachelspende sollte in die Vorlage einfließen.

 

In einem nachfolgenden Gespräch mit dem Künstler wurde die Idee der Kachelspende, mit zu geringen Aussichten auf Erfolg, verworfen. Herr Könnecke berichtete darüber in der Sitzung des Betriebsausschusses am 31.08.2023 und informierte, dass möglichst keine Mittel der Stadt oder des BWH dafür aufgebracht werden sollen. Stattdessen sollte ein weiteres Gespräch mit Herrn Großkreutz geführt werden, um alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu besprechen.

 

Bei einem Gespräch Mitte November 2023 informierte Herr Großkreutz den Betriebsleiter über die Förderprogramme der Kunststiftung Sachsen-Anhalt. Hier werden Projektzuwendungen für den Kunstankauf in Höhe von 80 Prozent gewährt. Die Gegenfinanzierung soll mit Leistungen Dritter erbracht werden. So hat sich der Verschönerungsverein verpflichtet 10 Prozent und die ÖSA 5 Prozent zu übernehmen. Die verbleibenden 5 Prozent in Höhe von 1.850 Euro sollen als Eigenmittelanteil des BWH in das Projekt einfließen.

 

Für die Umsetzung des Projektes soll ein entsprechender Antrag auf Projektförderung gestellt werden.

 

 

 


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Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss Bauwirtschaftshof beschließt:

 

  1. Der Betriebsleiter des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof wird ermächtigt, einen Antrag auf Projektförderung für die künstlerische Wandgestaltung der Waldkapelle auf dem Zentralfriedhof bei der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt zu stellen.

 

  1. Die Umsetzung des Projektes erfolgt vorbehaltlich der Förderung durch die Kulturstiftung des Landes Sachsen-Anhalt.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     .

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

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