Die „Karawanserei“ besteht aus Fichtenholz das in aufwendiger Handarbeit
zusammengesetzt worden ist und entwickelte sich schnell zu einem Wahrzeichen
der Landesgartenschau. Durch die quadratisch angeordneten Hölzer entstand ein
„Innenhof“. Das Unikat, begehbare Kunstwerk und überdimensionale Spielgerät
baute der Künstler Gisbert Baarmann.
Die
„Karawanserei“ steht seit 14 Jahren auf der Herrenbreite und ist Wetter,
starker Bespielung und zunehmendem Vandalismus ausgesetzt.
Die
„Karawanserei“ ist ein prägendes Element für die Herrenbreite. Ihr mittlerweile
starker Zerfall kann immer wieder nur mit aufwendigen Notreparaturen durch
ortsansässige Tischlereien aufgehalten werden. Bei der letzten Reparatur wurde
durch die Fachfirma festgestellt, dass die „Karawanserei“ nur noch kernsaniert
werden kann. Auch durch die regelmäßigen Sicherheitskontrollen des Spielgerätes
wurde dies festgestellt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf wegen Gefahr
im Verzug.
Für die unabweisbare Reparatur des Spielgerätes liegen 3 Angebote vor.
Das günstigste Angebot beläuft auf ca. 50.000 €. Die Zahlung erfolgt aus der
Buchungsstelle 3.6.6.10.5221000. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 6. März
2024 beschlossen, die Kreisumlage niedriger festzusetzen als ursprünglich
geplant, so dass die Stadt Aschersleben mit Minderausgaben gegenüber dem
Planansatz rechnen kann und somit die Minderausgabe zur Deckung verwendet
werden kann. Die Beauftragung soll umgehend erfolgen.
Sollte keine Reparatur zur Gefahrenabwehr stattfinden muss das Spielgerät
zurückgebaut werden.
Die Finanzierung kann wie folgt abgesichert
werden:
Einnahmen
Spendengelder (BSt. 5.5.1.10/7600.6818000) 8.700 EUR
Einnahmen
Versicherung (als Aufwandsermächtigung auf BSt. 5.5.1.10.5231000) 40.000 EUR
Ermächtigung für geplanten Ersatz – ursprünglich
als C2C-Mietobjekt geplant
(aus 2021 und 2022, BSt. 5.5.1.10.5231000) 12.000 EUR
Kommunalpauschale
– Einmalzahlung (BSt. 6.1.1.10/8888.6811000) 46.300
EUR
107.000 EUR
Insgesamt
können damit die benötigten Finanzmittel von 107.000 EUR bereitgestellt
werden und der Auftrag an den Künstler Gisbert Baarmann für den Bau der
„Orange 2.0“ kann erteilt werden.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt:
- die
außerplanmäßige Finanzierung für die „Reparatur der Karawanserei“ in Höhe
von insgesamt ca. 50.000 €.
- die
außerplanmäßig benötigten Finanzmittel werden durch die zu erwartenden
Minderausgaben für die Kreisumlage gedeckt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
ca. 50.000
EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
6.1.1.10.5372000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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