Betreff
Außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zur Beseitigung einer Gefahrenquelle an der Karawanserei
Vorlage
VII/0705/24
Art
Beschlussvorlage

Aschersleben erfuhr durch die Landesgartenschau und die Internationale Bauausstellung im Jahr 2010 architektonisch, künstlerisch und landschaftlich eine enorme Bereicherung. In dieser Zeit entstand auch die „Karawanserei“ auf der Herrenbreite, in Anlehnung an die früheren Reisen, des Universalgelehrten Adam Olearius.

 

Die „Karawanserei“ besteht aus Fichtenholz das in aufwendiger Handarbeit zusammengesetzt worden ist und entwickelte sich schnell zu einem Wahrzeichen der Landesgartenschau. Durch die quadratisch angeordneten Hölzer entstand ein „Innenhof“. Das Unikat, begehbare Kunstwerk und überdimensionale Spielgerät baute der Künstler Gisbert Baarmann.

 

Die „Karawanserei“ steht seit 14 Jahren auf der Herrenbreite und ist Wetter, starker Bespielung und zunehmendem Vandalismus ausgesetzt.

 

Die „Karawanserei“ ist ein prägendes Element für die Herrenbreite. Ihr mittlerweile starker Zerfall kann immer wieder nur mit aufwendigen Notreparaturen durch ortsansässige Tischlereien aufgehalten werden. Bei der letzten Reparatur wurde durch die Fachfirma festgestellt, dass die „Karawanserei“ nur noch kernsaniert werden kann. Auch durch die regelmäßigen Sicherheitskontrollen des Spielgerätes wurde dies festgestellt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf wegen Gefahr im Verzug.

 

Für die unabweisbare Reparatur des Spielgerätes liegen 3 Angebote vor. Das günstigste Angebot beläuft auf ca. 50.000 €. Die Zahlung erfolgt aus der Buchungsstelle 3.6.6.10.5221000. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 6. März 2024 beschlossen, die Kreisumlage niedriger festzusetzen als ursprünglich geplant, so dass die Stadt Aschersleben mit Minderausgaben gegenüber dem Planansatz rechnen kann und somit die Minderausgabe zur Deckung verwendet werden kann. Die Beauftragung soll umgehend erfolgen.

Sollte keine Reparatur zur Gefahrenabwehr stattfinden muss das Spielgerät zurückgebaut werden.

 

 


 

Die Finanzierung kann wie folgt abgesichert werden:

 

Einnahmen Spendengelder (BSt. 5.5.1.10/7600.6818000)                                           8.700 EUR

 

Einnahmen Versicherung (als Aufwandsermächtigung auf BSt. 5.5.1.10.5231000)  40.000 EUR

 

Ermächtigung für geplanten Ersatz – ursprünglich als C2C-Mietobjekt geplant
(aus 2021 und 2022, BSt. 5.5.1.10.5231000)                                                              12.000
 EUR

 

Kommunalpauschale – Einmalzahlung (BSt. 6.1.1.10/8888.6811000)                      46.300 EUR

 

                                                                                                                                   107.000 EUR

 

Insgesamt können damit die benötigten Finanzmittel von 107.000 EUR bereitgestellt werden und der Auftrag an den Künstler Gisbert Baarmann für den Bau der „Orange 2.0“ kann erteilt werden.

 

 

 

 

 

 

 


 

 

._________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. die außerplanmäßige Finanzierung für die „Reparatur der Karawanserei“ in Höhe von insgesamt ca. 50.000 €.

 

  1. die außerplanmäßig benötigten Finanzmittel werden durch die zu erwartenden Minderausgaben für die Kreisumlage gedeckt.

 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

ca. 50.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.1.10.5372000

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

.