Die Stadt Aschersleben verfügt seit dem 01.12.2007 über einen
rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Bereich in unmittelbarer Nachbarschaft
zur Ortschaft Westdorf ist als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
Wegen dieser Lage im Grenzbereich der Gemarkung Aschersleben wird auch der
Ortschaftrat von Westdorf im Verfahren beteiligt.
Seitens der Vorhabenträgerin, der Salzlandsparkasse, wurde mittels
Interessenbekundung vom 17.11.2023 die Durchführung der Bauleitplanverfahren
für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes beantragt. (s. Anlage 1 zur
Beschluss-Vorlage VII/0698/24)
In diesem Zusammenhang muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren
geändert werden, da die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes
derzeit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen. Das
Areal ist teilweise als Acker und als Gartenland bzw. Erholungsfläche
ausgewiesen.
Der
Ortschaftsrat von Westdorf hat sich in seinem Antrag A/0075/2022 vom 26.09.2022 für die
Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“ ausgesprochen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2022
mehrheitlich beschlossen, ein künftiges Bauleitplanverfahren zur
Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“ positiv zu begleiten und den
Investor im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen.
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Oberbürgermeister
Anlagen: Räumlicher
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 17
soll Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich hat eine
Größe von ca. 3,41 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten
Übersichtsplan ersichtlich.
2. Mit der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes soll Voraussetzung für die Entwicklung eines Wohngebietes
für eine Einfamilienhausbebauung ausgewiesen werden.
3. Zur Übernahme der Kosten durch den
Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Aschersleben soll ein
städtebaulicher Vertrag gemäß Anlage 3 zur
Beschluss-Vorlage VII/0698/24 abgeschlossen werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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