Betreff
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VII/0699/24
Aktenzeichen
61-20.01/fi
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben verfügt seit dem 01.12.2007 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Der Bereich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ortschaft Westdorf ist als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Wegen dieser Lage im Grenzbereich der Gemarkung Aschersleben wird auch der Ortschaftrat von Westdorf im Verfahren beteiligt.

Seitens der Vorhabenträgerin, der Salzlandsparkasse, wurde mittels Interessenbekundung vom 17.11.2023 die Durchführung der Bauleitplanverfahren für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebietes beantragt. (s. Anlage 1 zur Beschluss-Vorlage VII/0698/24)

In diesem Zusammenhang muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden, da die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes derzeit nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen. Das Areal ist teilweise als Acker und als Gartenland bzw. Erholungsfläche ausgewiesen.

Der Ortschaftsrat von Westdorf hat sich in seinem Antrag A/0075/2022 vom 26.09.2022 für die Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“ ausgesprochen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 mehrheitlich beschlossen, ein künftiges Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“ positiv zu begleiten und den Investor im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: Räumlicher Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 17

soll
Flächennutzungsplan geändert werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,41 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

2.      Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll Voraussetzung für die Entwicklung eines Wohngebietes für eine Einfamilienhausbebauung ausgewiesen werden.

3.      Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Aschersleben soll ein städtebaulicher Vertrag gemäß Anlage 3 zur Beschluss-Vorlage VII/0698/24 abgeschlossen werden.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: