Betreff
Bebauungsplan Nr. 47 "Wohngebiet - Am Landgraben II" in Aschersleben - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VII/0698/24
Aktenzeichen
61-21.47/fi
Art
Beschlussvorlage

In Aschersleben wurden in den letzten fünf Jahren die Baugebiete Walkmühlenweg/Breslauer Weg und Lindenstraße/Bahnhofstraße entwickelt. Dort entstanden bzw. entstehen 24 bzw. 8 Einfamilienhäuser. Einige wenige Baugrundstücke sind noch unbebaut. Um den Bedarf an Einfamilienhäusern mittelfristig zu decken, soll ein weiteres Baugebiet in Westdorf für ca. 30 EFH entwickelt werden.

Die Ortschaft Westdorf gehört nach den Planungen der Regionalplanung Magdeburg und der Stadt Aschersleben aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Ortschaften zum Zentralen Ort und ist deshalb für die Entwicklung von Wohnstandorten geeignet.

Der Standort befindet sich in der südwestlichen Gemarkung Aschersleben nördlich der Ortslage Westdorf. Das Areal wird teilweise als Acker und Gartenland bzw. Erholungsfläche genutzt.

Der Geltungsbereich beinhaltet auch den entsprechenden benachbarten Abschnitt der Landesstraße L 228, weil das neue Baugebiet an diese Straße angebunden werden soll. Die genaue Lage wird im Planverfahren geklärt.

Der Ortschaftsrat von Westdorf hat sich in seinem Antrag A/0075/2022 vom 26.09.2022 für die Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“ ausgesprochen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 mehrheitlich beschlossen, ein künftiges Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“ positiv zu begleiten und den Investor im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

  1. Interessenbekundung der Salzlandsparkasse auf Aufstellung des Bebauungsplanes vom 17.11.2023
  2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 „Wohngebiet – Am Landgraben II“
  3. Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 17

soll der Bebauungsplan Nr. 47 „Wohngebiet – Am Landgraben II” aufgestellt werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,41ha und wird im Norden begrenzt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Osten durch die EFH-Bebauung am Stadtweg der Ortschaft Westdorf, im Süden durch das Wohngebiet „Am Landgraben“ in Westdorf und im Westen durch die Landstraße L 228. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

2.      Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein Wohngebiet für eine Einfamilienhausbebauung sowie ganzheitliches Wohnen ausgewiesen werden.

3.      Das Verfahren soll als Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

4.      Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Aschersleben soll ein städtebaulicher Vertrag gemäß Entwurf Anlage 3 abgeschlossen werden.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: