In Aschersleben wurden in den letzten fünf Jahren die Baugebiete
Walkmühlenweg/Breslauer Weg und Lindenstraße/Bahnhofstraße entwickelt. Dort
entstanden bzw. entstehen 24 bzw. 8 Einfamilienhäuser. Einige wenige
Baugrundstücke sind noch unbebaut. Um den Bedarf an Einfamilienhäusern
mittelfristig zu decken, soll ein weiteres Baugebiet in Westdorf für ca. 30 EFH
entwickelt werden.
Die Ortschaft Westdorf gehört nach den Planungen der Regionalplanung
Magdeburg und der Stadt Aschersleben aufgrund der räumlichen Nähe der beiden
Ortschaften zum Zentralen Ort und ist deshalb für die Entwicklung von
Wohnstandorten geeignet.
Der Standort befindet sich in der südwestlichen Gemarkung Aschersleben
nördlich der Ortslage Westdorf. Das Areal wird teilweise als Acker und
Gartenland bzw. Erholungsfläche genutzt.
Der Geltungsbereich beinhaltet auch den entsprechenden benachbarten
Abschnitt der Landesstraße L 228, weil das neue Baugebiet an diese Straße
angebunden werden soll. Die genaue Lage wird im Planverfahren geklärt.
Der
Ortschaftsrat von Westdorf hat sich in seinem Antrag A/0075/2022 vom 26.09.2022 für die
Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“ ausgesprochen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2022
mehrheitlich beschlossen, ein künftiges Bauleitplanverfahren zur
Erweiterung des Wohngebietes „Am Landgraben“ positiv zu begleiten und den
Investor im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Interessenbekundung der Salzlandsparkasse auf Aufstellung des
Bebauungsplanes vom 17.11.2023
- Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 47 „Wohngebiet – Am Landgraben II“
- Entwurf
des städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur 4. Änderung
des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 17
soll der Bebauungsplan Nr. 47 „Wohngebiet – Am Landgraben II” aufgestellt
werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,41ha und wird im
Norden begrenzt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Osten durch die
EFH-Bebauung am Stadtweg der Ortschaft Westdorf, im Süden durch das Wohngebiet
„Am Landgraben“ in Westdorf und im Westen durch die Landstraße L 228. Der
Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
2. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes soll ein Wohngebiet für eine Einfamilienhausbebauung sowie
ganzheitliches Wohnen ausgewiesen werden.
3. Das Verfahren soll als Normalverfahren
mit Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
4. Zur Übernahme der Kosten durch den
Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Aschersleben soll ein
städtebaulicher Vertrag gemäß Entwurf Anlage 3 abgeschlossen werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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