Die Stadt Aschersleben plant die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen
in der „Rosenstraße“, „Brunnenstraße“ und „Hecklinger Straße“.
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage steht im
Zusammenhang mit der angekündigten
Abrüstung der Freileitung im Bereich der „Hecklinger Straße“
durch die ASCANETZ GmbH. Die Freileitungsanlagen müssen auf Grund von
Standsicherheitsproblemen abgerüstet werden. Über diese Freileitungsanlage wird
auch die vorhandene Straßenbeleuchtung betrieben. Die bestehenden
Straßenbeleuchtungsanlagen sind ebenfalls verschlissen, abgeschrieben und
entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik.
Die geplante Koordinierung der Baumaßnahmen hat für die Stadt
den Vorteil, dass sich die Kosten für die Tiefbauarbeiten (für die „Hecklinger
Straße“) halbieren und der Rückbau der Strommasten zu 100 % von der ASCANETZ
GmbH übernommen wird.
Geplant sind schlanke LED Mastaufsatzleuchten mit 14 W (2.300
lm, 3000 K) auf 6,0 m hohen Masten einzusetzen. Die neuen Leuchten werden
mit LED Leuchtmittel ausgestattet, die sehr
stromsparend und zeitgemäß sind.
In der Rosenstraße werden auf einer Ausbaulänge von 220 m 6 neue
Leuchten gestellt. Die Kostenschätzung dafür beträgt ca. 60.000 €.
In der Brunnenstraße werden auf einer Ausbaulänge von 150 m 4
neue Leuchten gestellt. Die Kostenschätzung dafür beträgt ca. 42.000 €.
In der Hecklinger Straße werden auf einer Ausbaulänge von 110 m
3 neue Leuchten gestellt. Die Kostenschätzung dafür beträgt ca. 26.000 €.
Für die Erneuerung und Verbesserung der
Straßenbeleuchtungsanlagen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, da diese
mit Wirkung zum 01.01.2020 in Folge der Änderung des Kommunalabgabengesetzes in
Sachsen Anhalt abgeschafft wurden.
Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der „Rosenstraße“
und „Brunnenstraße“ erhält die Stadt Städtebauförderung in Höhe von 2/3 der
förderfähigen Kosten. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung für diese zwei
Bauvorhaben sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 21 TEURO
erforderlich. Die Mehrausgaben ergeben sich auf Grund der Fortschreibung der
Kostenberechnung. Die Deckung dieser Mehrauszahlungen soll aus einer
Mittelumschichtung im Programm Förderung des Wachstums und der nachhaltigen
Erneuerung im Programmbereich Aufwertung erfolgen. Hierzu wurde bereits der
Antrag beim Landesamt am 20.02.2024 gestellt. Die Umsetzung der Maßnahme steht
unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Antrages.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Straßenbeleuchtungsanlage in
den Straßen „Rosenstraße“, „Brunnenstraße“ und „Hecklinger Straße“
werden erneuert.
- Die Umsetzung der Bauvorhaben in
der Rosenstraße und Brunnenstraße stehen unter dem Vorbehalt der Sicherung
der Gesamtfinanzierung. Hierfür ist die Genehmigung des Antrages der Stadt
Aschersleben vom 20.02.2024 beim Landesverwaltungsamt auf Umwidmung
abzuwarten.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
5.4.5.11/2060.7852000 |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
5.4.5.11/2059.6811000 |
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Buchungsstelle |
5.4.5.11/2060.6811000 |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von:
7 TEURO auf der Buchungsstelle |
5.4.5.11/2060.7852000 |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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Dezernentin