Betreff
Ausbaubeschluss für den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage "Rosenstraße", "Brunnenstraße" und "Hecklinger Straße"
Vorlage
VII/0697/24
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben plant die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der „Rosenstraße“, „Brunnenstraße“ und „Hecklinger Straße“.

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage steht im Zusammenhang mit der angekündigten

Abrüstung der Freileitung im Bereich der „Hecklinger Straße“ durch die ASCANETZ GmbH. Die Freileitungsanlagen müssen auf Grund von Standsicherheitsproblemen abgerüstet werden. Über diese Freileitungsanlage wird auch die vorhandene Straßenbeleuchtung betrieben. Die bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen sind ebenfalls verschlissen, abgeschrieben und

entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik.

 

Die geplante Koordinierung der Baumaßnahmen hat für die Stadt den Vorteil, dass sich die Kosten für die Tiefbauarbeiten (für die „Hecklinger Straße“) halbieren und der Rückbau der Strommasten zu 100 % von der ASCANETZ GmbH übernommen wird.

 

Geplant sind schlanke LED Mastaufsatzleuchten mit 14 W (2.300 lm, 3000 K) auf 6,0 m hohen Masten einzusetzen. Die neuen Leuchten werden mit LED Leuchtmittel ausgestattet, die sehr

stromsparend und zeitgemäß sind.

 

In der Rosenstraße werden auf einer Ausbaulänge von 220 m 6 neue Leuchten gestellt. Die Kostenschätzung dafür beträgt ca. 60.000 €.

In der Brunnenstraße werden auf einer Ausbaulänge von 150 m 4 neue Leuchten gestellt. Die Kostenschätzung dafür beträgt ca. 42.000 €.

In der Hecklinger Straße werden auf einer Ausbaulänge von 110 m 3 neue Leuchten gestellt. Die Kostenschätzung dafür beträgt ca. 26.000 €.

 

Für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlagen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, da diese mit Wirkung zum 01.01.2020 in Folge der Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Sachsen Anhalt abgeschafft wurden.

 

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der „Rosenstraße“ und „Brunnenstraße“ erhält die Stadt Städtebauförderung in Höhe von 2/3 der förderfähigen Kosten. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung für diese zwei Bauvorhaben sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 21 TEURO erforderlich. Die Mehrausgaben ergeben sich auf Grund der Fortschreibung der Kostenberechnung. Die Deckung dieser Mehrauszahlungen soll aus einer Mittelumschichtung im Programm Förderung des Wachstums und der nachhaltigen Erneuerung im Programmbereich Aufwertung erfolgen. Hierzu wurde bereits der Antrag beim Landesamt am 20.02.2024 gestellt. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Antrages.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Straßenbeleuchtungsanlage in den Straßen „Rosenstraße“, „Brunnenstraße“ und „Hecklinger Straße“ werden erneuert.
  2. Die Umsetzung der Bauvorhaben in der Rosenstraße und Brunnenstraße stehen unter dem Vorbehalt der Sicherung der Gesamtfinanzierung. Hierfür ist die Genehmigung des Antrages der Stadt Aschersleben vom 20.02.2024 beim Landesverwaltungsamt auf Umwidmung abzuwarten.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.4.5.11/2059.7852000

 

 

Buchungsstelle

5.4.5.11/2060.7852000

 

 

Buchungsstelle

5.4.5.11/2004.7852000

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.4.5.11/2059.6811000

 

 

Buchungsstelle

5.4.5.11/2060.6811000

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

14 TEURO auf der Buchungsstelle

     7 TEURO auf der Buchungsstelle

 

5.4.5.11/2059.7852000

  5.4.5.11/2060.7852000

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

2.1.10/1067.785100

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

 

Dezernentin