Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 08.07.2020 (Vorlage VII/0121/20) die aktuelle Fortschreibung
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK 2030) beschlossen. Dieses
ISEK bildet u. a. die Basis für die jährliche Beantragung von
Städtebauförderungsmitteln. Im ISEK 2030 werden unter Berücksichtigung
der programmspezifischen Anforderungen der einzelnen Programme die
städtebaulichen Ziele und daraus abgeleitete zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen
im Fördergebiet sowie der Durchführungszeitraum der städtischen Gesamtmaßnahme
dargestellt.
Der
Bund unterstützt mit der Städtebauförderung Städte und Gemeinden bei der
Herstellung zukunftsfähiger und nachhaltiger Strukturen. Die Grundlage bildet
dabei Artikel 104b Grundgesetz, in dem der Bund die Möglichkeit
erhält Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen den Ländern und
Gemeinden zu gewähren. Die Fördervoraussetzungen und -schwerpunkte, die
Verteilung der Finanzmittel sowie der Einsatz und die Abrechnungsmodalitäten
der Städtebauförderung sind gemäß § 164b Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land konkretisiert.
Städte
und Gemeinden haben sehr unterschiedliche Problemlagen zu bewältigen. Um sich
an die neuen und sich ändernden Bedarfe anpassen zu können wurde die
Städtebauförderung im Jahr 2020 umstrukturiert und weiterentwickelt. Die seit
2020 geltende Programmstruktur beinhaltete die Schwerpunkte gemäß
§ 164b Absatz 3 BauGB:
·
Die
Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion
unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
·
Die
Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten brachliegenden
Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen, zur Errichtung von Wohn- und
Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter Berücksichtigung
ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) sowie von
umweltschonenden, kosten- und flächensparenden Bauweisen,
·
Städtebauliche
Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
Die
neue Programmstruktur beinhaltet die o.g. Dreigliedrigkeit und stellt sich in
den Programmen:
·
Lebendige
Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
·
Sozialer
Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier
gemeinsam gestalten,
·
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
dar.
Die
alten Programme – Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
Städtebaulicher Denkmalschutz, Soziale Stadt, Stadtumbau (Ost), Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden, Zukunft Stadtgrün- sind im
Jahr 2019 ausgelaufen. Die Förderinhalte wurden jedoch in die neue
Programmstruktur überführt. Aschersleben hatte jedoch nur aus drei von diesen
Programmen Förderungsmittel erhalten, nämlich aus Städtebauliche Sanierungs-
und Entwicklungsmaßnahmen, Städtebaulicher Denkmalschutz und Stadtumbau (Ost).
Die
Fördergebiete „Sanierung-Innenstadtring“ und „Königsauer Viertel“ sind mit
Schreiben des damaligen Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) vom
16.04.2020 in das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung überführt
worden. Aufgrund des Schreibens der Stadt vom 20.05.2020 wurde mit Schreiben
des LVwA vom 18.08.2020 ebenso das Fördergebiet „Johannisvorstadt“ in das
Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung übergeleitet.
Zu
dieser Zeit war die Fortschreibung des ISEK bereits fertiggestellt. Während der
Erarbeitungszeit war zwar bekannt, dass es eine Umstrukturierung der
Städtebauförderung geben sollte, jedoch waren die genauen Programmbezeichnungen
noch nicht abschließend festgelegt worden.
Nunmehr
fordert das Landesverwaltungsamt im Zuge der Bewilligung neuer
Städtebauförderungsmittel, dass eine Fortschreibung bzw. Ergänzung des integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Aschersleben vorgelegt wird, in welcher
die Belange des Programms Wachstum und nachhaltige Erneuerung dargestellt sind.
Diese Fortschreibung bzw. Ergänzung ist vom Stadtrat der Stadt Aschersleben zu
beschließen.
Das
damalige Städtebauförderungsprogramm Städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen wurde bereits schlussgerechnet und muss nicht weiter
betrachtet werden. Die Inhalte des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz
wurden als sog. Querschnittsthema in allen drei neuen Städtebauförderungsprogrammen
aufgenommen. Als eigenständiges Programm wird es demnächst ebenfalls
schlussgerechnet und muss nicht weiter betrachtet werden.
Das
Programm Stadtumbau wird in dem Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung
fortgeführt und enthält darüber hinaus z.B. Klimafolgenanpassungen und neue
Aspekte zur Entwicklung von Quartieren. Der Zweck der Förderung besteht
insbesondere darin, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des
wirtschaftlichen und demografischen Wandels zu unterstützen, um erheblichen
städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen entgegenwirken zu
können. Die Städte und Gemeinden sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden,
sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen
Auswirkungen einzustellen. Ziel ist das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung
dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Die
Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden für:
·
Städtebauliche
Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen,
·
Die
städtebauliche Neuordnung sowie Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-,
Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen,
·
Brachenentwicklung,
insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
·
Die
Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und der privaten
Freiflächen einschließlich Grünraumvernetzung,
·
Die
Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der
Grundversorgung,
·
Die
Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes,
·
Maßnahmen
der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des
Wärmeinseleffektes,
·
Den
Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder
Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur
Diese
Belange wurden im vorliegenden ISEK 2030 bereits berücksichtigt, sodass eine
inhaltliche Fortschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Aus
Sicht der Verwaltung muss lediglich eine Klarstellung erfolgen, dass
ausdrücklich das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung benannt wird.
Grundsätzlich
verfolgt die Stadt Aschersleben weiterhin das Ziel, die Innenstadt durch
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie durch Rückbau ungenutzter
Wohneinheiten am Stadtrand und damit der Reduktion der Leerstandsquote zu
stärken.
Ein
zweiter Kritikpunkt des Landesverwaltungsamtes im Zusammenhang mit der
Beantragung von Städtebauförderungsmitteln durch die Stadt Aschersleben ist
eine scheinbare Diskrepanz zwischen der Abgrenzung der Fördergebiete laut ISEK
und den von der Verwaltung eingereichten Übersichtsplänen. Bei einer
entsprechenden Überprüfung ist aufgefallen, dass im Teil B des ISEK 2030 im
Kap. 6 „Anpassung der Stadtumbaugebiete“ auf den Seiten 49 bis 52 die
Notwendigkeit dieser Anpassung zwar beschrieben und in entsprechenden Karten
dargestellt wurde, dieses jedoch nicht als separater Beschlusspunkt explizit
aufgeführt wurde. Dieses soll mit der vorliegenden Beschlussvorlage korrigiert
werden. Denn ein weiteres Ziel der Stadt innerhalb des ISEK ist, die Gebietsabgrenzungen
der Stadtumbaugebiete an die aktuellen Handlungsnotwendigkeiten anzupassen.
Teilgebiete, in denen die Prozesse des Stadtumbaus weitgehend abgeschlossen
sind, sollen aus der Gebietskulisse entlassen werden. Dies betrifft Bereiche in
allen bestehenden Fördergebieten, jedoch in unterschiedlichen Ausmaßen.
Abschließender
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die regelmäßigen Fortschreibungen
des ISEK sowie die Klarstellung der Gebietskulissen dienen der Erfüllung der
Voraussetzungen der Fördermittelgewährung. Konkrete Fördermittelanträge werden
jährlich zu den vorgegebenen Fristen und auf Basis einer aktuellen
Haushaltsplanung der Stadt an das Land gestellt. Fördermittelanträge Privater
können jederzeit bei der Stadt eingereicht werden. Gespräche sind rechtzeitig
und mit dem gebotenen Vorlauf zu führen, um diese Anträge bei der
Gesamtbeantragung der Stadt berücksichtigen zu können.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- ISEK 2030, Teil B – Evaluierung
der Stadtumbaugebiete
- Übersichtsplan des
Stadtumbaugebietes „BG Sanierungsgebiet – Innenstadtring“
- Übersichtsplan des
Stadtumbaugebietes „BG Nord I – Königsauer Viertel“
- Übersichtsplan des
Stadtumbaugebietes „BG Nord II – Johannisvorstadt“
- Übersichtsplan des
Stadtumbaugebietes „BG Nord III – Kosmonautenviertel“
Beschlussvorschlag:
1. Das bestehende ISEK
2030 berücksichtigt ausdrücklich die Belange des Förderprogramms „Wachstum und
nachhaltige Erneuerung“. Lediglich der genaue Programmname war zum Zeitpunkt
der Erstellung noch nicht bekannt.
2. Die Gebietskulissen
für die Stadtumbaugebiete werden entsprechend der Evaluierung (ISEK 20230, Teil
B) „BG Nord I – Königsauer Viertel“, „BG Nord III – Kosmonautenviertel“, „BG
Nord II – Johannisvorstadt“ und „BG Sanierungsgebiet – Innenstadtring“ in der
geänderten Abgrenzung gemäß der Übersichtskarten in der Anlage beschlossen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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