Betreff
Beschluss über die Billigung und Beteiligung zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0686/24
Aktenzeichen
61-21.01_3/fi
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 beschlossen, das 3. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Aschersleben durchzuführen. Das Verfahren wird parallel zum Verfahren zur Aufstellung Bebauungsplanes Nr. 46 „Sondergebiet PV-Anlage Flugplatz“ durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 21. Juli 2023 statt. In diesem Zeitraum wurde auch die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf durchgeführt.

Im Laufe der Planung wurde der Geltungsbereich der 3. Änderung zum Flächennutzungsplan von 23 ha auf 26 ha vergrößert. Die Betroffenheit der Flurstücke hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom 12. Oktober 2022 nicht verändert.

Nunmehr liegt der Entwurf nebst Begründung vor und soll gebilligt werden. Nach erfolgter Billigung des Entwurfes sollen die Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung sowie betroffene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durch Zugang zu den Planunterlagen der vorliegenden Planung beteiligt werden.

Die Planunterlagen können zudem zu gegebener Zeit im Internet und im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten für die Dauer eines Monats eingesehen und erörtert werden.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

  • Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben
  • Begründung mit Umweltbericht

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Ebenso wird die Begründung mit Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.
  3. Die Erweiterung des Geltungsbereiches der 3. Änderung von 23 ha auf 26,02 ha wird gebilligt.
  4. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
  5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: